Beihilfe und Heilfürsorge 2017: Verbesserungen in Sachsen-Anhalt, Berlin und im Bund
Es tut sich viel in Sachen Beihilfe: Nachdem bereits Niedersachsen beschlossen hat, für seine Polizeivollzugsbeamten die Heilfürsorge ab 2017 wieder einzuführen, plant jetzt Sachsen-Anhalt, seine wesentliche Abweichung von den Regelungen des Bundes zur Beihilfe wieder zurückzunehmen: die 2014 eingeführte „Kostendämpfungspauschale“ – jährlich in der Regel von 80 bis 560 Euro je nach Besoldungsgruppe – soll ab Januar 2017 wieder gestrichen werden. Analog soll gleichermaßen für die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt der Besoldungseinbehalt abgeschafft werden.
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