Hundehaftpflicht

Darlehenszins, Bausparen, Hund

Hundehaftpflicht

Als Hundehalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Hund anrichtet. In den meisten Bundesländern ist eine Versicherung für alle oder bestimmte Hunde daher verpflichtend. Aber auch ohne Pflicht sollten Sie als Hundehalter unbedingt eine Hundehaftpflicht abschließen. Denn die private Haftpflichtversicherung versichert keine Schäden, die durch Hunde entstehen.

Als Hundehalter in Deutschland haften Sie auch, wenn Sie keine Schuld trifft. Dabei ist es egal, ob der Hund groß oder klein ist, alt oder jung, unerzogen oder von klein auf in der Hundeschule. Und auch, wenn ein Vermögensschaden vielleicht weniger gravierend ist als ein körperlicher Schaden, teuer werden kann es allemal.

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Tarifdetails und Leistungen zur Hundehaftpflicht

  • Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 30 Mio. Euro
  • Welpen mitversichert (bis zu 12 Monaten)
  • Therapiehunde versicherbar
  • Teilnahme an Hundeschulen mitversichert
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen mitversichert
  • Baustein Bestleistungs-Garantie

Sach-, Vermögens- und Personenschäden
Im Schadensfall prüft die Hundehaftpflicht, ob Schadensersatzpflicht besteht und falls ja, in welcher Höhe. Falls er berechtigt ist, wird der Schadensersatz übernommen. Zugleich wehren wir unberechtigte Ansprüche für Sie ab, wenn es sein muss, auch vor Gericht.

Mietsachschäden
Falls Ihr Hund einen Schaden an einer gemieteten oder gepachteten Immobilie verursacht hat, übernimmt die Versicherung für Ihren Vierbeiner diese Schäden, solange sie nicht in Verschleiß, normaler Abnutzung oder übermäßiger Beanspruchung begründet sind.

Schutz im Ausland
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten – weltweit und bis zu 5 Jahre. Der Aufenthalt darf lediglich nicht als Daueraufenthalt geplant sein, wie zum Beispiel bei einer Auswanderung.

Forderungsausfalldeckung
Für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.

Wir beraten Sie!

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Die Kolleginnen und Kollegen der Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk sind per Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular erreichbar. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch gerne spezialisierte Experten unserer Kooperationspartner für eine persönliche Beratung vor Ort.

030/4081 6444 | vorsorgewerk@dbb-digitalservice.de

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