Über 13.000 Polizisten werden an über 7.000 Standorten in ganz Deutschland mit Radarfallen auf Verkehrssünder warten. Doch welche Überschreitung kostet eigentlich wie viel? Wann müssen Autofahrer um ihren Führerschein bangen? Und was können Fahrer tun, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind? Der Partneranwalt unseres langjährigen Kooprationspartners ROLAND Rechtsschutz, Benjamin Dahm aus der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, fasst die wichtigsten Hinweise zu Geschwindigkeitsverstößen zusammen.
Wann droht beim „Blitz-Schnappschuss“ welches Bußgeld? Wann ist der „Lappen“ weg? Die Spannbreite ist groß: Wer außerorts mit bis zu zehn Stundenkilometern über der zulässigen Geschwindigkeit in die Radarkontrolle fährt, muss zehn Euro bezahlen. Autofahrer, die innerorts allerdings gleich mehr als 70 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho haben, greifen mit 680 Euro tief in die Tasche. Im Mai 2014 wurde ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt. Und der hat sich auch auf die Punkteregelungen ausgewirkt: Ab 21 Stundenkilometern über dem Soll bekommt der Fahrer einen Punkt, sprich einen Eintrag im Fahreignungsregister. Bei acht Punkten ist der Führerschein dann für mindestens ein halbes Jahr weg. Und schon ein einziger Verstoß kann den Fahrer seinen „Lappen“ kosten: Innerorts reichen 30 Stundenkilometer über dem Soll, um die Fahrerlaubnis für einen Monat zu verlieren. „Mit der neuen Verordnung sollen Autofahrer stärker für Verkehrsverstöße sensibilisiert und Unfälle reduziert werden“, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Benjamin Dahm. Schließlich kommen jedes Jahr mehrere Tausend Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Also lieber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten – nicht nur beim Blitz-Marathon!
Wann kann man sich gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot wehren?
Im Briefkasten liegt ein Bußgeldbescheid samt „Blitzer-Schnappschuss“ – doch der Fahrer ist nicht zu erkennen. Kann der Halter des Fahrzeugs sich gegen den Bescheid wehren? „Grundsätzlich kann man gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen“, so der ROLAND-Partneranwalt. „Lässt sich nicht ermitteln, wer den Wagen gefahren ist, wird der Bußgeldbescheid eventuell fallengelassen.“ Versucht der Halter aber immer wieder, mit dieser Begründung um Knöllchen herumzukommen, könnte er dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Ein anderer Fall: Wer seinen Führerschein abgeben soll, diesen aber dringend braucht, hat ebenfalls Möglichkeiten. „Selbstständige, die ohne ihre Fahrerlaubnis um ihre Existenz bangen müssen und Angestellte, deren Arbeitsplatz aufgrund des Fahrverbots gefährdet wäre, können dagegen vorgehen. Gegebenenfalls wird dann auf die Sanktion verzichtet, dafür aber meist die Geldbuße verdoppelt.“
Quelle: ROLAND Rechtsschutz, vom 15. April 2015