Dem niedersächsischen Landtag liegt jetzt ein Beschluß der Landesregierung von Juni 2016 zur Entscheidung vor: Beamte des Polizeivollzugsdienstes sollen ab 01.01.2017 (wieder) einen generellen Anspruch auf Heilfürsorge erhalten. Für Anwärter/innen als freie Heilfürsorge, ab der Probezeit dann mit einem monatlichen Eigenbeitrag von 1,6% des jeweiligen Grundgehaltes (A9 also ab etwa 39 €).
Die am 01.01. im Dienst stehenden Polizeivollzugsbeamten, die nicht heilfürsorgeberechtigt sind, sollen bis Ende 2017 die Antragsmöglichkeit haben, auf Wunsch unwiderruflich von der Beihilfe in die Heilfürsorge zu wechseln.
Die Heilfürsorge-Versorgung hat natürlich vornehmlich den Vorteil einer verminderten Kostenbelastung auf Grund des weitaus geringeren Beitrages im Vergleich zur 50%-Beihilfe-Restkostenversicherung. Beachten Sie aber – wenn Sie Begünstigte/r sein sollten – , dass die Restkostenversicherung ohne Unterbrechung in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden sollte unter Beibehaltung der erworbenen Altersrückstellungen, denn mit der Versetzung in den Ruhestand wird die Heilfürsorge ja wiederum in eine dann 70%ige Beihilfe mit erneuter Restkostenversicherung umgestellt.
Sollten Sie als Beihilfeberechtigter und -nutzer vielleicht auch stationäre Wahlleistungen (Wahlarzt, 2-Bett-Zimmer) in Ihre Restkostenversicherung eingeschlossen haben, können sie diese wie auch sonstige Zusatzversicherungen über die Anwartschaftsversicherung als aktive Tarife weiterlaufen lassen; gleiches gilt für die Pflegepflichtversicherung,
An der Krankenversorgung der berücksichtigungsfähigen Angehörigen wird sich – wenn es nicht auch zusätzlich Beihilfeänderungen geben sollte – nichts ändern.
Sollten zum 01.01. auch – jetzt noch nicht bekannte – Leistungsänderungen bei der Heilfürsorge erfolgen, werden wir darüber weiterhin zeitnah informieren.