Diensthaftpflichtversicherung
Zur Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen, die aufgrund von Schäden, die während des Dienstes im Beruf entstehen, gestellt werden. Auch der Regress des Dienstherrn/Arbeitgebers ist abgesichert.
Tarifdetails und Leistungen zur Diensthaftpflichtversicherung
Die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft, ob geltend gemachte Schadenersatzansprüche berechtigt sind oder nicht und kommt bei berechtigten Ansprüchen für den Schaden auf. Unberechtigte Ansprüche werden durch den „passiven“ Rechtsschutz abgewehrt. So kann es vorkommen, dass eine Schadenersatzforderung unbegründet oder überzogen ist. In diesen Fällen bezahlt die DBV die Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Abwehr der Schadenersatzforderung erforderlich sind. Neben der Freistellung von der Zahlungsverpflichtung kann dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarische Folgen haben, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.
Schützen Sie sich vor den disziplinarischen und finanziellen Folgen durch eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht.
Baustein Vermögensschadenhaftpflicht
Zur Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, wenn während der beruflichen Tätigkeit ein Vermögensschaden verursacht wird oder ein Kassenfehlbetrag entsteht.
- Versicherungssumme pauschal für Vermögensschäden 25.000 bis 500.000 Euro
- Kassenfehlbeträge bis 5.000 Euro
- Nachhaftung bis 5 Jahre und Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
- Weltweite Deckung bei Schäden im Ausland
- Leistungs-Update-Garantie
- 3% Beitragsnachlass
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