Reiserücktrittskostenversicherung

Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der SIGNAL IDUNA über das dbb vorsorgewerk sorgt dafür, dass Sie bei einem geplatzten Urlaub nicht auf den Kosten sitzen bleiben. So können Sie Ihren Traumurlaub später nachholen!

Jetzt absichern und Vorteile nutzen!

Tarifdetails und Leistungen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Keiner kann bei Reisebuchung die Zukunft voraussagen mit unserer Reise-Rücktrittversicherung müssen Sie das auch nicht. Schützen Sie sich vor:

  • hohen Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten,
  • Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Pläne ändern müssen,
  • entstehenden Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise später antreten müssen oder
  • vor finanziellen Verlusten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

Wir lassen Sie nicht im Stich: Unser 24-Stunden-Notfall-Telefon ist immer für Sie da! So können Sie Ihren Urlaub voll und ganz genießen – ohne zusätzliche Sorgen.

Flyer zur Reiserücktrittskostenversicherung

Jahres-Reise-Rücktrittversicherung

(Stand: 4/2024)

Sollten Sie wegen eines versicherten Ereignisses Ihre versicherte Reise nicht antreten oder ein Mietobjekt nicht nutzen können bzw. Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten, übernehmen wir vertraglich geschuldete Storno- oder Umbuchungskosten sowie nachweislich entstandene Mehrkosten der Hinreise.Sollten Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen vorzeitig beenden müssen, übernehmen wir in der ersten Urlaubshälfte, maximal in den ersten acht Tagen, den vollen, danach den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Müssen Sie aufgrund von Naturkatastrophen, schwerer Erkrankung oder Unfallfolgen länger am Urlaubsort verweilen als geplant, übernehmen wir die zusätzlich entstehenden Mehrkosten.

Sie sind also sowohl vor als auch während der Reise top abgesichert.

Sie können die Versicherung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn muss der Versicherungsabschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung, aber vor Reiseantritt erfolgen.

Versicherte Ereignisse

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • Gerichtliche Ladung

Die Highlights für Familien

Für Familien haben wir in unseren Tarifen besondere Highlights.Unser Familientarif: Sparen Sie jetzt mit unserem speziellen Tarif für Familien und Paare. Versichert sind Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner, sowie Ihre Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn diese noch mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung: Bei nicht Bestehen einer Schul-, Berufsschul- oder Universitätsprüfung übernehmen wir die anfallenden Stornierungskosten, wenn die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigen Reiseende stattfinden soll.
  • Adoption und Pflegekinder: Wir übernehmen die Stornierungskosten, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten Adoption oder der Aufnahme eines Pflegekindes Ihre versicherte Reise nicht antreten können.

Die Highlights für Berufstätige

Unsere Reise-Rücktrittversicherung bietet besondere Highlights für Berufstätige. Wir übernehmen die Storno- oder Umbuchungskosten für die versicherte Reise bei folgenden Ereignissen:

  • Verlust des Arbeitsplatzes: Sollten Sie aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung Ihren Job verlieren.
  • Arbeitsplatzwechsel: Wenn Sie aufgrund eines unerwarteten Arbeitsplatzwechsels nicht verreisen können. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise in die Probezeit beim neuen Arbeitgeber fällt.
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Wenn die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und aufgrund der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht verreisen kann.
  • Kurzarbeit: Als versichertes Ereignis zählt auch die unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit.

Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung

An dieser Stelle können Sie die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen

Versicherungsschutz besteht für beliebig viele private oder geschäftliche Reisen innerhalb eines für die Dauer von 65 Tagen je Reise bei privaten Reisen und 10 Tagen je Reise bei geschäftlichen Reisen. Reisen die Sie vor Beginn der Versicherung gebucht haben, sind nur dann versichert, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wird. Bei Buchung ab dem 29. Tag vor Reisebeginn muss der Versicherungsabschluss sofort, spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Die Versicherung beginnt mit dem Abschlussdatum der Versicherung (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht ein Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. Im Einzelnen gelten die allgemeinen Bedingungen für die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (SIGNAL IDUNA AB-JRRV 2024)

Wir beraten Sie!

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Die Kolleginnen und Kollegen der Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk sind per Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular erreichbar. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch gerne spezialisierte Experten unserer Kooperationspartner für eine persönliche Beratung vor Ort.

030/4081 6444 | vorsorgewerk@dbb.de

In Kooperation mit

Signal Iduna
1
Reisen, die komplett über einen Reiseveranstalter gebucht werden, oder Reisen, deren einzelne Bausteine selbstständig gebucht werden.
2
Es können mehrere Einzelpersonen gleichzeitig versichert werden.
3
Bitte wählen sie den Reisepreis pro Person
4
Der Selbstbehalt beträgt 25 Euro pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25 Euro
5
Eine Familie besteht aus dem Versicherungsnehmer, seinen Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährten und bis zu sechs unverheirateten Kindern bis 21 Jahren.
6
Ferienwohnungen/-Häuser, Hausboote, Wohnmobile/-wagen etc.
7
Für die Wahl des Reisepreises ist der Gesamtpreis pro Familie/Mietobjekt ausschlaggebend.
8
Der Selbstbehalt beträgt 25 Euro pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25 Euro
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