Starter-BU
Wer als Berufseinsteiger, Student oder Auszubildender noch ganz am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht, macht sich über die Absicherung seiner Arbeitskraft meistens noch gar keine Gedanken. Dies ist aber sehr wichtig, da ein gesichertes Einkommen von fundamentaler Bedeutung für die weitere Lebensplanung ist. Von den heute 20-Jährigen wird fast jeder Zweite bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren berufsunfähig!
Die Starter-BU kann mit oder ohne Baustein zur Altersvorsorge abgeschlossen werden. Auch Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit sich über die Starter BU abzusichern.
Zur Erfüllung Ihrer Wünsche können Sie auf Ihr Einkommen nicht verzichten. Deshalb ist es wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Besonders in den ersten Jahren reichen die Leistungen vom Staat nicht aus. Denn Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer in den letzten drei Jahren vor der Erwerbsminderung ununterbrochen gearbeitet und insgesamt fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat – es sei denn, die Ursache für die Erwerbsminderung ist ein Arbeitsunfall.
- Erstklassige Bedingungen
- Im Leistungsfall – also dann, wenn es darauf ankommt – kann die Leistungsbearbeitung durch die VBL / ZVK Klausel deutlich beschleunigt werden
- Die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel ist ohne Mehrpreis enthalten. Das ist wichtig, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Beamter werden möchten. Das bieten nur wenige Versicherer.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Für Studenten während Auslandssemestern oder bei beruflichen bedingten Auslandsaufenthalten.
- Weiterspargarantie für die Altersvorsorge: Bei einer Starter-BU in Verbindung mit einer Relax Rente wird im Falle der Berufsunfähigkeit sofort der volle Beitrag zu Ihrer Relax Rente übernommen, so als wäre dieser nie abgesenkt gewesen und wird sogar jährlich um bis zu 10% erhöht. Dadurch endet die Zahlung der Rente nicht mit 67, sondern Sie erhalten eine lebenslange Rente.
- bis zu 5,5 % Beitragsvorteil