Dienstunfähigkeitsabsicherung
Dienstunfähigkeit (kurz: DU) – es trifft nicht immer nur die anderen: Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie plötzlich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das beeinflusst nicht nur den Alltag, sondern bringt zusätzlich erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. Sorgen Sie daher rechtzeitig mit der Dienstunfähigkeitsversicherung über das dbb vorsorgewerk in Kooperation mit der DBV vor.
Tarifdetails und Leistungen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Unabhängig von der körperlichen Konstitution des Beamten kann der Dienstherr auch aufgrund der Dauer einer Erkrankung die Dienstunfähigkeit feststellen.
Versorgungslücke berechnen
Beamte auf Widerruf und Probe
Mit der Dienstanfänger-Police sichern junge Beamte ihr Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Je nach Laufbahngruppe können bis zu 1.800 € Dienstunfähigkeitsrente versichert werden. Und das zu einem besonders günstigen Preis. Mehr
Beamte auf Lebenszeit
Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr.
Sicher ist: Mit dem gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch von ca. 1.700 Euro (Stand: 2/2021) können Sie Ihren heutigen Lebensstandard nicht annähernd halten. Anspruchsvoraussetzung ist eine Wartezeit von 5 Jahren. Andernfalls werden Sie vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Übrigens: Neben der Allgemeinen Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte und Lehrer und der Speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für uniformierte Beamte (bei Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Zoll, Strafvollzug) bietet die DBV auch die Möglichkeit an, Teildienstunfähigkeit abzusichern.
Das unterschätzte Risiko
Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus – in 90% der Fälle durch eine Krankheit. Doch nur jeder vierte Haushalt ist für diesen Fall ausreichend abgesichert.
Wer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden muss, hat meist nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit erheblichen finanziellen Folgen zu kämpfen. Um im Ernstfall den gewohnten Lebensstandard halten zu können, ist eine rechtzeitige private Vorsorge unverzichtbar.
Bei Beamten auf Lebenszeit trifft der Dienstherr die Feststellung der Dienstunfähigkeit. In der Regel werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Hier sieht das Beamtenrecht zunächst eine Mindestversorgung vor, die das Existenzminimum sichern soll.
Als Beamter auf Widerruf und Probe werden Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit als dienstunfähig entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn (Ausnahme Dienstunfall).
Spezielle Dienstunfähigkeit für Polizei-, Zoll- oder Justizvollzugsdienst oder Feuerwehr
Sollten Sie durch unglückliche Umstände dienstunfähig werden, hätten Sie im Ernstfall nicht nur mit Ihrer angeschlagenen Gesundheit, sondern auch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Denn mit dem gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch können Sie Ihren heutigen Lebensstandard nicht halten.
Gerade für Sie ist daher ein umfassender Versicherungsschutz wichtig, der über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht und Ihrem erhöhten Berufsrisiko gerecht wird.
Bei Polizeibeamten, Zollbeamten, Justizvollzugsbeamten oder Feuerwehrbeamten ist auf spezielle Dienstunfähigkeits-Klauseln zu achten. Nur wenige Versicherer bieten diese spezielle Form der Risikoabsicherung an – die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist eine von ihnen.
So ist z.B. die sogenannte G26 Atemschutz-Prüfung für Feuerwehrbeamte regelmäßig zu bestehen. Bei Beamten auf Widerruf und Probe reicht schon eine nicht bestandene G26 Prüfung aus um wegen Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert zu werden. Bei Beamten auf Lebenszeit ist die Wahrscheinlichkeit, wegen mangelnder Einsatzfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden, geringer. Aber auch nur, wenn eine alternative Stelle im Innendienst für den Feuerwehrbeamten frei ist.
Ergänzende Dienstunfähigkeitsversicherung – Ihre zusätzliche Absicherung
Sie haben sich um die Absicherung Ihrer Arbeitskraft bereits Gedanken gemacht und einen Dienstunfähigkeitsschutz abgeschlossen. Dennoch kann sich eine gravierende Versorgungslücke ergeben, wenn Sie einen Schutz bis 55 oder 65 Jahre gewählt haben. Denn das Rentenalter beginnt mittlerweile nämlich in vielen Fällen erst mit 67 Jahren.
Um den Zeitraum bis zum Ruhestand abzusichern und die Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer ergänzenden Dienstunfähigkeitsversicherung.
- Bis zu 5,5% Beitragsvorteil
Unser exklusiver Empfehlungspartner
Werte gerundet, die Berechnungen sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.