Dienstunfähigkeitsabsicherung
Dienstunfähigkeit (kurz: DU) – es trifft nicht immer nur die anderen: Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie plötzlich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das beeinflusst nicht nur den Alltag, sondern bringt zusätzlich erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. Sorgen Sie daher rechtzeitig mit der Dienstunfähigkeitsversicherung über das dbb vorsorgewerk in Kooperation mit der DBV vor.
Tarifdetails und Leistungen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Unabhängig von der körperlichen Konstitution des Beamten kann der Dienstherr auch aufgrund der Dauer einer Erkrankung die Dienstunfähigkeit feststellen.
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Das unterschätzte Risiko
Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus – in 90% der Fälle durch eine Krankheit. Doch nur jeder vierte Haushalt ist für diesen Fall ausreichend abgesichert.
Wer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden muss, hat meist nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit erheblichen finanziellen Folgen zu kämpfen. Um im Ernstfall den gewohnten Lebensstandard halten zu können, ist eine rechtzeitige private Vorsorge unverzichtbar.
Bei Beamten auf Lebenszeit trifft der Dienstherr die Feststellung der Dienstunfähigkeit. In der Regel werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Hier sieht das Beamtenrecht zunächst eine Mindestversorgung vor, die das Existenzminimum sichern soll.
Als Beamter auf Widerruf und Probe werden Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit als dienstunfähig entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn (Ausnahme Dienstunfall).
Für uniformierte Beamte kann unter Umständen die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel wichtig sein. Denn die körperlichen Anforderungen an die Berufsgruppen Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sind höher und können zu einer speziellen Dienstunfähigkeit führen, wenn der Dienstherr entscheidet, dass der Beamte den Dienst nicht mehr ausführen kann.
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