DU SmartFlex

DU SmartFlex für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger

Junge Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder auf Probe stehen vor einer besonderen Herausforderung. Denn obwohl sie bereits voll im Dienst integriert sind, können sie erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit auf eine Absicherung bei Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn zählen.

Eine frühzeitige und ausreichend hohe Absicherung gegen die finanziellen Risiken bei Dienstunfähigkeit ist darum unerlässlich. Denn wer in jungen Jahren aufgrund von Krankheit oder Unfall durch die Entscheidungen des Dienstherrn dienstunfähig ist und entlassen wird, steht meist ohne Absicherung da.

Die DU SmartFlex der DBV Deutsche Beamtenversicherung schließt diese Lücken bedarfsgerecht und bietet einen zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz zu besonders fairen Konditionen.

Weltweiter Versicherungsschutz
Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel ohne Mehrbeitrag enthalten
Länge der ersten Phase bei Vertragsabschluss flexibel bis zu 10 Jahre wählbar
Optional Leistung bei Teildienstunfähigkeit mit voller Beitragsbefreiung
Einschluss spezielle Dienstunfähigkeit möglich für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Top-Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung

Jetzt handeln und Mitgliedsvorteil sichern!

Tarifdetails und Leistungen zur DU SmartFlex

Der neue Tarif der DBV – DU SmartFlex – bietet Dienstanfängern umfassenden Schutz. Während der Zeit als Beamter auf Widerruf oder Probe sind Sie für das Risiko der Dienstunfähigkeit in dieser Phase besonders abgesichert. Doch auch nach Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit können Sie sich auf die Absicherung durch die DU SmartFlex verlassen. Die Altersvorsorge können Sie inklusive Dynamiken später abschließen.

Passgenaue Sicherheit in zwei Phasen:

Phase I: Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit
In dieser Phase haben Sie einen besonders hohen Versorgungsbedarf. Je nach Besoldungsgruppe
bieten wir Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit folgende Renten:

Phase II: Als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit
Als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit haben Sie in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch. Deshalb passt die DBV Ihre Dienstunfähigkeitsrente an Ihren Bedarf im Beamtenstatus an – in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Rentenhöhen können Sie für beide Phasen bei Abschluss wählen.

  • Sollten Sie nach Ablauf der ersten Phase noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sein, ist eine Verlängerung der ersten Phase um zwei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
  • Sollten Sie trotz Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit noch keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche erworben haben, erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit die erhöhte Rente gemäß den vereinbarten Leistungen der ersten Phase.
  • Entscheiden Sie sich bei der Verbeamtung auf Lebenszeit für den Einschluss einer Altersvorsorge, können Sie den Schutz mit einer Leistungsfalldynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung optimieren.
  • bis zu 5,5% Beitragsvorteil

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