Haben Sie Ihre Wohnungsbauprämie für 2016 bereits beantragt? Bausparer erhalten Anfang des Jahres den Kontoauszug zu ihrem Vertrag von ihrer Bausparkasse – der passende Anlass, sich gleich die staatliche Förderung zu sichern. Diese belohnt Bausparer, die anspruchsberechtigt sind, mit bis zu 45 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 90 Euro für Verheiratete. Nach sieben Jahren darf der Sparer bei einem seiner Bausparverträge völlig frei über das Guthaben verfügen. Aber was ist bei der Antragstellung zu beachten? Unser langjähriger Kooperationspartner Wüstenrot hat in der aktuellen Ausgabe vom “Wüstenrot Magazin” (Ausgabe 1/2017) das Wesentliche für alle Bausparer zusammengefasst:
- Antrag rechtzeitig stellen
Auch wenn Sie bis zum 31.12.2018 Zeit haben: Am besten reichen Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie gleich ein. - Einkommensverhältnisse beachten
Maßgeblich für den Prämienanspruch ist das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen minus Abzüge/Freibeträge). Die Grenze liegt bei 25.600 Euro (Verheiratet: 51.200 Euro). - Daten überprüfen und ggf. aktualisieren
Sind alle aufgelisteten Daten korrekt und vollständig? - Sparaufwendungen prüfen
Auf dem Antrag zur Wohnungsbauprämie sind die Summen aller Geldeingänge aufgelistet, für die Sie entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen können. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage wird beim Finanzamt mit der Steuererklärung die separate “Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen” eingereicht. - Alle Prämien und Zulagen ausschöpfen
Nutzen Sie den begünstigten Höchstbetrag von 470 Euro für vermögenswirksame Leistungen. Ist der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft, können Sie ihn über Ihren Arbeitgeber aufstocken lassen. Anspruchsberechtigt für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro). Wer darüber liegt, kann die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich als Sparbeitrag für die Wohnungsbauprämie nutzen – wenn ein Anspruch darauf besteht und die dafür maßgeblichen Beträge von 512 / 1.024 Euro nicht ausgeschöpft sind. - Wurde die Prämie bereits beantragt?
Geben Sie an, ob Sie die Wohnungsbauprämie bereits für einen Bausparvertrag bei einem anderen Institut beantragt haben. - Unterschreiben – und den Antrag bei Ihrer Bausparkasse einreichen
Wichtig: Bei Ehepaaren müssen beide unterschreiben, bei unter 18-Jährigen auch die Eltern.
Quelle: Wüstenrot Magazin (Ausgabe 1/2017)
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