Oktober bis Ostern – diese Faustregel für den Einsatz von Winterreifen hat Autofahrern bislang immer eine gute Orientierung gegeben. Wird es dann erst Herbst, stellt sich aber erneut die Frage: Muss ich meine Sommerreifen wirklich schon einmotten und auf Winterreifen wechseln? Hinzu kommt: Am 01.06.2017 trat eine neue Verordnung in Kraft, die die bisherige Winterreifendefinition präzisiert hat. Was resultiert daraus?
Im Jahr 2010 wurde die situative Winterreifenpflicht eingeführt. Diese greift – unabhängig von der Jahreszeit – wenn die Witterungsbedingungen winterlich sind. Das gilt zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte. Eine Kennzeichnung mit dem Schneeflockensymbol ist dort nicht verpflichtend genannt. Der ADAC vermeldet zur Neuerung der Winterreifenpflicht aus dem Juni 2017, dass es nicht mehr ausreicht, wenn die Reifen mit einer M + S-Kennzeichnung versehen sind: Nur noch solche Reifen sind demnach wintertauglich, welche mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) versehen sind. Laut ADAC gelten allerdings Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Mit dieser sehr langen Übergangsregelung will der Gesetzgeber finanzielle Härten dadurch vermeiden, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen noch aufgefahren werden können.
Und was ist mit der Faustregel O bis O?
Es bleibt bei einer situativen Winterreifenpflicht: D. h. eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es nicht. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Was ist beim Kauf neuer Winterreifen zu beachten?
Das beschriebene “Alpine Snowflake Symbol” sollte bei einem Neukauf von Winterreifen unbedingt vorhanden sein, denn ab dem 1. Januar 2018 müssen alle neu hergestellten Winterreifen dieses Symbol besitzen.
Warum kann das Fahren mit Sommerreifen teuer werden?
- Fahrer, die gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, müssen mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, bei Behinderung werden 80 Euro fällig.
- Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen.
Im Umkehrschluss heißt die situative Winterreifenpflicht natürlich auch: Ist es sonnig und trocken, darf auch im Oktober, November und Dezember noch mit Sommerreifen gefahren werden. Aber bei den heutigen Wetterkapriolen und der Gefahr eines plötzlichen Wetterumschwungs ist diese Vorgehensweise nicht empfehlenswert.