Karneval-Rechtstipps Picture-Factory - Fotolia.com

Damit’s an Karneval nicht zu bunt wird! Rechtstipps rund um die jecken Tage

Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür! Wenn die jecken Tage starten, wird in den Karnevalshochburgen traditionell der Ausnahmezustand ausgerufen. Doch auch an Karneval, Fasching oder Fastnacht – wie es je nach Region heißt – kann es manch einem zu bunt werden. Der Roland-Partneranwalt Frank Braun von der Kanzlei Rechtsanwälte Braun & Partner in Köln gibt Tipps für ein närrisches Treiben ohne rechtlichen Ärger. Roland Rechtsschutz ist langjähriger Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk.

Schnipp, schnapp, Krawatte ab! – Wenn die wilden Weiber wüten

Es entspricht einer langen Weiberfastnachts-Tradition, dass Frauen den Männern an den Kragen gehen – und die Krawatte abschneiden. Blöd, wenn man(n) nicht darauf vorbereitet ist und unerwartet seinen schicksten Schlips opfern muss. Kann man die Übeltäterin hierfür nun belangen? „Wird man als harmloser Passant, etwa beim Einkauf, von einer Gruppe von Scherenträgerinnen überwältigt, ist das eine Sachbeschädigung und der Binder muss ersetzt werden. Wer aber donnerstags zu Weiberfastnacht in der Kneipe ‚Op de Eck‘ mitfeiert, hat keine Chance auf eine neue Krawatte, wenn die alte zur Trophäe wurde“, weiß der Kölner Anwalt.

Kostümieren, nicht provozieren! – Vorsicht bei anstößigen Verkleidungen im Karneval

Clown, Pirat oder Cowboy: Mit diesen Dauerbrennern kann man im Karneval natürlich nichts falsch machen. Manch einer mag’s kreativer und greift zum besonders ausgefallenen Kostüm. Aber wie sieht es aus, wenn das gewählte Kostüm zu freizügig oder gar angsteinflößend ist? Wenn man sich als Schwerverletzter, Gruselclown oder Nackedei verkleidet? „Regelrechte Einschränkungen für Kostüme gibt es selbstverständlich nicht. Aber es gibt eine Reihe von Schutzvorschriften im öffentlichen Raum“, so der Jurist. Sein Tipp: „Kostüme sollten fröhliche Übertreibung sein – aber nicht zu viel negative Realitätsnähe zeigen oder gar anstößig sein. Das vermeidet Schwierigkeiten, nicht zuletzt mit der Polizei.“

Kaputtes Kostüm – Trifft den Schunkelpartner eine Schuld?

Wer Karneval, vor allem Straßenkarneval, zelebriert, der weiß: Es wird eng – und das ein oder andere Getränk landet nicht im Mund. Da kann es leicht passieren, dass dem Engelchen versehentlich die Flügel gestutzt werden, das Teufelchen im Gedränge eine Bierdusche nimmt oder das Clownsgesicht des Schunkelpartners plötzlich auf der eigenen Bluse klebt. Das ist natürlich ärgerlich. Zur Rechenschaft ziehen kann man den Verantwortlichen aber in der Regel nicht, wie Rechtsanwalt Frank Braun erklärt: „Hier hat der Geschädigte, weil er das Risiko kannte, letztendlich in die Schädigung eingewilligt – was einen Schadensersatz in vielen Fällen ausschließen dürfte.“

Narrenkappe statt Nadelstreifen – Darf ich mich bei der Arbeit kostümieren?

Eine Hexe verkauft Brötchen, ein Clown lenkt die Straßenbahn: An den jecken Tagen läuft alles ein bisschen anders. Aber nicht jeder Chef hat Verständnis für das bunte Treiben. Wer also verkleidet zur Arbeit erscheinen möchte, sollte laut Rechtsanwalt Frank Braun grundsätzlich vorsichtig sein: „In vielen Unternehmen gibt es eine Kleiderordnung, die häufig auch Teil des Arbeitsvertrages ist. Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsschutzes könnten ebenfalls berührt werden.“ Sein Tipp: „Klare Absprache mit dem Chef vor dem Kostümeinsatz, um eine Abmahnung zu vermeiden.“ Gleiches gilt übrigens auch für ein feuchtfröhliches Miteinander im Büro – selbst wenn man nur mit einem Gläschen Sekt anstoßen möchte: „Man sollte das immer mit dem Vorgesetzten klären, bevor die Korken fliegen. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung durch den Arbeitgeber, die leicht zu vermeiden gewesen wäre“, so der ROLAND-Partneranwalt.

Mitleid mit Karnevalsmuffeln – Darf ich mir an den jecken Tagen freinehmen?

Für echte Karnevalisten kaum vorstellbar: Es soll Menschen geben, die lieber Reißaus nehmen, wenn Konfetti und Kamelle durch die Luft fliegen. Gerade wenn die Arbeitsstelle inmitten der Innenstadt liegt, kann das Arbeiten während der jecken Tage schon einmal zur Herausforderung werden. Doch habe ich ein Recht darauf, mir über die Karnevalstage freizunehmen? Schließlich sind das ja keine Feiertage. „Freie Zeit muss man sich dem Grundsatz nach auf die Urlaubstage anrechnen lassen. Ein Urlaubsantrag muss auch nicht zwingend mit einer Zustimmung der Firma enden. Wenn betriebliche Belange eine Anwesenheit des Mitarbeiters notwendig machen, kann der Urlaub auch verwehrt werden“, so ROLAND-Partneranwalt Frank Braun.
Und noch ein abschließender Tipp für alle Karnevalsneulinge: Die wahrscheinlich größte Sünde liegt für viele Jecken im falschen Narrenruf. In diesem Sinne: Alaaf oder helau – das überlege vorher ganz genau!

Quelle: ROLAND Rechtsschutz

 

Jetzt Beratung anfordern

    Vielen Dank für Ihr Interesse an den Vorteils-Angeboten über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen die gewünschte Beratung bzw. ein unverbindliches Angebot zukommen lassen können.

    Ich möchte beraten werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf...

     telefonisch

    , durch die freundlichen Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk,

     persönlich

    , durch einen spezialisierten Experten des jeweils zuständigen Kooperationspartners,

     schriftlich

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per Post,

     per E-Mail

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per E-Mail.

    Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

    Ihre persönlichen Daten

    Ihre Anschrift

    Ihre Kontaktdaten

    Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

    Datenschutzhinweis

    Daten, die Sie hier angegeben haben, verwenden wir zur Erfüllung Ihres Beratungswunsches. Hierzu geben wir als Vermittler alle von Ihnen angegebenen Daten an unseren fachlichen Kooperationspartner weiter. Mit der Angabe Ihrer Gewerkschafts- / Verbandsmitgliedschaft sichern Sie sich eventuelle Sonderkonditionen bei unserem Partner. Wir, die dbb vorsorgewerk GmbH, nutzen Ihre angegebenen Daten, um Sie künftig über Angebote unserer Kooperationspartner zu den Themen Versicherungen, Finanzen, Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto auf dem Postweg zu informieren. Dieser Datennutzung können Sie bei uns jederzeit für die Zukunft widersprechen. Lassen Sie sich künftig auch per E-Mail-Newsletter von uns regelmäßig und stets widerruflich über aktuelle Angebote informieren. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter.

    JA, informieren Sie mich gerne über aktuelle Angebote per:

    Telefon

    ×
    Jetzt Angebot anfordern

      Vielen Dank für Ihr Interesse zum Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen das gewünschte Angebot zukommen lassen können.

      Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

      Darlehenshöhe ab 10.000€ *

      Gewünschte Laufzeit

      Verwendungszweck

      Ich bin*

      Angebot erhalten per*

      Ihre persönlichen Daten

      Geburtsdatum:*

      Ihre Anschrift

      Ihre Kontaktdaten

      Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

      Einwilligungserklärung zur Beratung

      Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die dbb vorsorgewerk GmbH meine personenbezogenen Daten – auch die Angabe zur Gewerkschaftszugehörigkeit – für schriftliche Werbung verwendet, auch im Interesse von Partnerunternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich. Die dbb vorsorgewerk GmbH kooperiert mit verschiedenen Finanzdienstleistern im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden. Ich bin damit einverstanden, dass die dbb vorsorgewerk GmbH die für eine umfassende Beratung & Betreuung erforderlichen Angaben an den entsprechenden Kooperationspartner sowie den für mich zuständigen Außendienstmitarbeiter/Vertriebspartner übermittelt. Eine Liste unserer Kooperationspartner stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden diese auch unter www.dbb-vorsorgewerk.de. Soweit die Daten über Name und Adresse hinausgehen, werden sie verwendet und verarbeitet, um mir ggf. für meine Lebenssituation geeignete Produkte und/oder Sonderkonditionen, z. B. Beitragsnachlässe bzw. Leistungsvorteile, im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Landesbund bzw. einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion anzubieten.Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Finanzdienstleistungsbereich unterbreitet: Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich sowie zu den Themen Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto unterbreitet:
      per Telefon

      ×

        Anmeldung zum Rundschreiben für Funktions- und Mandatstragende im dbb beamtenbund und tarifunion

        Ich willige jederzeit widerruflich ein, das mir die dbb vorsorgewerk GmbH per E-Mail Informationen und Angebote für Funktions- und Mandatstragende aus den Bereichen Versicherung & Vorsorge, Kredite & Finanzen, Einkauf, Reisen und Auto zusenden darf.
        Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Zustellung des E-Mail-Rundschreibens für Funktions- und Mandatstragende des dbb vorsorgewerk gespeichert und verwendet. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter. Unser Newsletter wird mithilfe von Mailchimp analysiert und ausgewertet. Dabei wird Ihr Lese- und Klickverhalten elektronisch erfasst. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation: Datenschutz

        Sie können sich selbstverständlich jederzeit unter folgendem Link vom Rundschreiben abmelden: Abmeldelink

        ×

        Sie haben da Tracking per Cookie erfolgreich deaktiviert.

        ×

        START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH