Pflege-Bahr

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss vom Staat!

Die Mittel der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen schon lange nicht mehr aus, um die hohen Kosten für eine optimale Betreuung im Pflegefall decken zu können. Daher fördert die Bundesregierung mit dem „Pflege-Bahr“ private Vorsorge mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat. Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen und profitieren Sie jetzt von niedrigeren Beitragszahlungen! Auch das dbb vorsorgewerk bietet diese geförderte Pflegezusatzversicherung der DBV an. Sie bietet Ihnen eine Absicherung in allen Pflegegraden – ohne Gesundheitsprüfung, bei einer Wartezeit von 5 Jahren.

Versichert sind Leistungen in allen Pflegegraden - von Pflegegrad 1-5
Eine staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr
Die Formalitäten zur Beantragung und Zahlung wickelt die DBV ab

Unser Tipp: Die staatliche geförderte Pflegezusatzversicherung bildet die Basis für Ihre private Pflegeabsicherung. In Kombination mit Pflegevorsorge VARIO können Sie Ihre gesamte Pflegelücke optimal schließen und bestimmen selbst, wie Ihre Vorsorge im Detail aussehen soll. Ihr Extra-Vorteil: Bei gleichzeitigem Abschluss entfällt die Wartezeit von 5 Jahren beim „Pflege-Bahr“. Fragen Sie uns danach – wir beraten Sie gerne.

Jetzt vorsorgen und Mitgliedsvorteil sichern!

Pflege-Bahr: Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat:

  • Der Versicherungsnehmer ist mindestens 18 Jahre alt,
  • ist gesetzlich pflegepflichtversichert und hat seinen Wohnsitz in Deutschland,
  • ist nicht schon pflegebedürftig und
  • zahlt selbst mindestens 10 Euro pro Monat ein.
  • Versichert sind Leistungen in allen Pflegegraden – von Pflegegrad 1 bis 5. Das Pflegegeld in Pflegegrad 5 beträgt mindestens 600 Euro.
  • Nach einer Wartezeit von 5 Jahren besteht erstmals Anspruch auf die versicherten Leistungen.
  • Keine Gesundheitsprüfung.

Nur wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die Förderung durch den Staat. Diese kann pro Person für einen abgeschlossenen Vertrag beantragt werden. Eine Förderung für mehrere Verträge ist nicht vorgesehen. Alle Pflegezusatzversicherungen, die bereits vor dem 01.01.2013 am Markt bestanden, erhalten diese Förderung nicht.

Versichert sind Leistungen in allen Pflegegraden – von Pflegegrad 1 bis 5.
Das Pflegegeld in Pflegegrad 5 beträgt mindestens 600 Euro.
Keine Gesundheitsprüfung
5 Euro im Monat vom Staat als Zuschuss bei einem monatlichen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro
Die DBV übernimmt die Beantragung der staatlichen Förderung für Sie. Der monatliche Zuschuss wird direkt von Ihrem Beitrag abgezogen.

Leistungen des Pflege-Bahr nach Pflegegrad

Produktkombination Pflege

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