Pflegevorsorge VARIO

Pflegevorsorge - Onlinerechner

Pflegevorsorge VARIO

Pflegefall günstig absichern, Versorgungslücke leistungsstark schließen.

Trotz der aktuellen Pflegereform reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist Ihre einzige Möglichkeit, auch im Pflegefall alle Kosten problemlos tragen zu können, ohne Ihre Familie zu belasten oder sogar Eigentum verkaufen zu müssen. Sorgen Sie vor – investieren Sie in Ihre Unabhängigkeit. Jetzt besonders günstig. TIPP: Gerade beim Thema Pflege ist eine frühzeitige Absicherung empfehlenswert. Pflegebedürftigkeit kann leider auch junge Menschen treffen. Hinzu kommt: Je früher Sie sich für Ihre persönliche Absicherung entscheiden, desto stärker können Sie von günstigeren Beiträgen profitieren.

Individuelle Absicherung

Pflegegeld für jeden Pflegegrad individuell versicherbar

Nachversicherungsoption

Dynamische Anpassung des Pflegegeldes

Keine Warte- und Karenzzeiten

Vertraglich garantierte Leistungen ab dem ersten Tag

Freie Verwendung

Freie Verfügung über das ausgezahlte Pflegegeld – auch bei Pflege durch Angehörige

Keine Anrechnung auf Beihilfe

Ausgezahltes Pflegegeld  wird in der Regel nicht auf die auf die Beihilfe angerechnet

Beitragsbefreiung

Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 4

Die finanziellen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und der Beihilfe sind nicht als Vollkostenerstattung ausgestaltet und reichen für die ambulante Pflege ggf. nur bis zum 15. eines Monats. Auch im Bereich der vollstationären Pflege muss je nach Versorgungsanspruch und beihilferechtlicher Ausgestaltung mit einem Eigenbetrag gerechnet werden. Dieser ist von Ihnen privat zu tragen.

Jetzt absichern und Mitgliedsvorteil nutzen!

Bei der Pflegevorsorge VARIO entscheiden Sie selbst, ob Sie nur den höchsten Pflegegrad 5 oder noch weitere Pflegegrade absichern möchten. Folgende Kombinationen sind möglich:

  • Pflegegrad 5,
  • Pflegegrade 5 & 4
  • Pflegegrade 5, 4, & 3
  • Pflegegrade 5, 4, 3 & 2
  • Pflegegrade 5, 4, 3, 2 & 1
Absicherung mit Pflegevorsorge Vario

Für jeden Pflegegrad können Sie je nach Ihrem per­sönlichen Bedarf ein individuelles monatliches Pflegegeld von mindestens 100 Euro wählen, das Ihnen im Leistungsfall zu 100 % ausgezahlt wird. Das Pflege­geld eines Pflegegrades kann maximal so hoch sein wie das für den nächsthöheren Pflegegrad.

Leistungsdynamik inklusive
Damit der Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pflegekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre um 10 % – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhung erfolgt bis zu den genannten versicherbaren Höchstgrenzen. Auch wenn zwischenzeitlich der Pflegefall eingetreten ist, profitiert der Versicherte von dieser Dynamik-Regelung.
Beitragsbefreiung bei Erhalt von Pflegegeld
Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, wird der Versicherte ab Pflegegrad 4 von den Beitragszahlungen befreit. Dies gilt für alle versicherten Tarifstufen von Pflegevorsorge VARIO.
Keine Wartezeiten
Es gibt keine Warte- und Karenzzeiten. AXA zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
Option auf Höherversicherung
Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Sie später das Pflegegeld erhöhen oder weitere Tarifstufen von Pflegevorsorge VARIO nachversichern. Voraussetzung ist, dass zwischenzeitlich kein Pflegefall oder Antrag auf Pflege vorliegt. Bis zum 71. Geburtstag ist zu folgenden Anlässen die Nachversicherung um jeweils max. 500 Euro möglich:

  • Beginn des 6. Versicherungsjahres
  • Abschluss der Berufsausbildung
  • beruflicher Statuswechsel (z. B. von / in Selbstständigkeit oder Beamtenlaufbahn)
  • Geburt eines Kindes
  • Beginn der Berufsausbildung eines Kindes
  • Veränderung der Rahmenbedingungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Freie Verfügbarkeit
Sie können über das ausbezahlte Pflegegeld frei verfügen.

Pflegeversicherung im Wandel

Mit der Pflegereform zum 1.1.2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit an sich und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Generell erhalten Pflegebedürftige jetzt etwas früher eine etwas bessere Versorgung. Bei diesem Begutachtungsschema spielt es keine Rolle mehr, wie viel Zeit die einzelne Pflegetätigkeit, z. B. das Anziehen, Waschen, Kämmen oder Rasieren, in Anspruch nimmt. Es geht vielmehr um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden können. Unterschieden wird hierbei zwischen: selbstständig, teilweise selbstständig oder unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge sind seit dem 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht

Pflegegrade in der Übersicht

Die finanziellen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und der Beihilfe sind nicht als Vollkostenerstattung ausgestaltet und reichen für die ambulante Pflege ggf. nur bis zum 15. eines Monats. Auch im Bereich der vollstationären Pflege muss je nach Versorgungsanspruch und beihilferechtlicher Ausgestaltung mit einem Eigenbetrag gerechnet werden. Dieser ist von Ihnen privat zu tragen.

Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage des Alters: Rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Bevölkerung wird immer älter und das Risiko, zum Pflegefall zu werden, erhöht sich mit zunehmendem Alter. In der Altersgruppe der über 85-Jährigen ist jeder Zweite auf Pflege angewiesen. Aber auch jüngere Menschen können pflegebedürftig werden, z. B. durch Krankheiten oder Unfälle.

Das zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1.1.2017

Zu den wichtigsten Fragen beim Thema Pflege gehören die nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversiche­rung: Was steht mir im Pflegefall tatsächlich zu und reicht das aus, um meine Lebensqualität bis ins Alter aufrecht­zuerhalten? Die o. s. Tabelle zeigt auszugsweise, welche Ansprüche Sie als Versicherter an die Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls Beihilfe haben.


Häusliche Pflege wird bevorzugt

Neben finanziellen Sorgen im Pflegefall fürchten Menschen vor allem den Verlust der gewohnten Umgebung. 85% aller Befragten wünschen sich, so lange wie möglich zuhause versorgt zu werden. Das spiegelt auch die o. s. Grafik wider. Wie sie zeigt, werden rund 73% aller Pflegebedürftigen zuhause betreut. Davon werden zwei Drittel in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Das restliche Drittel lebt in Privathaushalten, die Pflege erfolgt aber zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. Nur 27% der Pflegebedürftigen werden in Pflegeheimen betreut. (Quelle: Pflegestatistik 2015, Statistisches Bundesamt, Stand: 2017)


Pflege für Beamte – Übersicht über die finanziellen Versorgungslücken

Zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und gegebenenfalls der Beihilfe sowie den tatsächlichen Kosten für ambulante und stationäre Pflege entsteht oftmals eine große Lücke, für die Sie selbst aufkommen müssen. Die Gesetzliche Pflegeversicherung und die Beihilfe tragen nur die Hälfte der Kosten, die bei ausreichender Pflege zu Hause nötig wäre.


Was kostet ambulante Pflege?

Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren mit steigendem Pflegegrad kann eine Familie mit über 100.000 Euro belastet werden, wenn eine fachgerechte Pflege gewährleistet sein soll. Diesen Betrag müssten Sie aus laufenden Einnahmen bzw. Ihrem Vermögen finanzieren.

  • 3% Beitragsnachlass

Video zur Pflegevorsorge VARIO

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