Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.
In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich 30. November ankündigen. Falls Ihr Vertrag mitten im Kalenderjahr abläuft, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, wenn bspw. die Police Ihrer Autoversicherung zum 30. Juni endet, muss Ihre Kündigung spätestens am 31. Mai beim Versicherer vorliegen.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer.
Sonderkündigungsrecht ermöglicht späteren Wechsel
Doch was ist, wenn Sie nach dem Stichtag erfahren, dass die Kfz-Versicherung teurer wird? Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben?
Nein! Denn hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt die einmonatige Sonderkündigungsfrist zu laufen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.
Wechsel der Kfz-Versicherung bei neuem Fahrzeug
Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen und Ihr altes abmelden, besteht auch die Möglichkeit eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Für Ihr neues Auto können Sie Ihren Versicherer frei wählen. Außerdem erhalten Sie anteilsmäßig für das alte Fahrzeug gezahlte Jahresbeiträge zurück.