Der Deutsche Bundesrat hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt. Das Gesetz trat damit am 18. Juni 2021 in Kraft und bringt eine wichtige Änderung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice mit. Der bisherige Versicherungsschutz erstreckte sich auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, nicht jedoch auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang.
Nur im Betrieb herrschte für diese Wege bereits Versicherungsschutz, im Homeoffice bisher nicht. Hier wurde nun eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für geboten gehalten.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) wurde deshalb ergänzt: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“
Darüber hinaus wird der Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
Das empfiehlt das dbb vorsorgewerk
Der private Versicherungsschutz im Homeoffice wird damit allerdings nicht unnötig, da sich Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich unversicherter privater Verrichtung und versicherter betrieblicher Tätigkeit ergeben können. Das dbb vorsorgewerk empfiehlt daher weiter drei Versicherungen, die unbedingt privat abgeschlossen werden sollten, wenn in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus gearbeitet wird: Unfallversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht.

* 3% Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen beim Neuabschluss. Bis 31.03.2022 zusätzlich 20% Aktionsrabatt – nur verfügbar über die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk.

