Unsere Haustiere gehören quasi zur Familie – es sei denn, sie benehmen sich mal wieder daneben. Vor allem, wenn z. B. der Vierbeiner Schäden verursacht, wird der Hausfrieden gestört. Wenn ein Hund beißt, hat sein Besitzer ein Problem. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Tierhalter für Schäden einstehen müssen, die von ihren Tieren entstanden sind. Ohne Tierhalterhaftpflicht könnte so schon das Gassigehen teuer werden.
Generell gilt: Jeder Hundebesitzer haftet für die Schäden seines Hundes. Vor einem bissigen Hund ausdrücklich zu warnen, reicht somit leider nicht aus. Sollte es trotz Warnung zu einem Beißvorfall kommen, kann dem Gebissenen im besten Fall eine Mitschuld auferlegt werden.
Viele Hundebesitzer machen sich nicht klar, was eine Beißattacke nach sich ziehen kann. Was im ersten Moment vielleicht wie ein Kratzer aussieht, kann bei näherer Betrachtung viel höhere Auswirkungen haben und im Nachgang zudem ganz schön teuer werden. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Krankenkasse des Geschädigten die Behandlungskosten einfordern und ggf. auch der Arbeitgeber zumindest die Kosten der Lohnfortzahlung geltend machen wird. Schon ein einfacher Hundebiss mit Quetschungen und oberflächlichen Verletzungen kann zu vierstelligen Summen führen.
Doch auch innerhalb einer Wohnung können unsere Haustiere so einiges anrichten. Rennt Ihr Hund bei Freunden gegen eine teure Vase, dann schützt Sie die Tierhalterhaftpflicht. Bei solch einem Haftpflichtschaden ist immer zu beachten, dass dieser plötzlich, unvermittelt und spontan entsteht. Das aus eigener Tasche tragen zu müssen ist schmerzhaft, besser man sichert sich als Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ab. In vielen Bundesländern, wie bspw. Berlin, Hamburg und Thüringen ist dies schon verpflichtend geregelt.
Tierhalterhaftpflicht – so schützt sie Sie als Hundebesitzer:
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt einen Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung greift z. B. bei:
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört das Hab und Gut eines Dritten)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
Wichtig: Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen (z.B. Kampfhunde) aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, ob Ihr Hund betroffen ist.
Unser Tipp:
Nutzen Sie die Tierhalterhaftpflicht unseres Partners DBV, um zum Beispiel Mietsachschäden durch Hunde vorzubeugen. Als dbb-Mitglied sichern Sie sich 3 % Beitragsnachlass!