Schleswig-Holstein hat die Regelungen zur Beihilfe kurz vor Weihnachten 2016 mit Wirkung für die kommenden Jahre angepasst; die aktuelle Beihilfeverordnung BhVO ist ab dem 23.12.2016 gültig.
Eine Übersicht der erfolgten Änderungen wurde nicht veröffentlicht; eine “kundenfreundliche” Antwortenliste auf häufige Fragen ist jedoch einsehbar. Zu beachten ist, dass eine Einarbeitung der Pflege-Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 noch nicht erfolgt ist. Vielmehr ist noch die Systematik der früheren Pflegestufen dargestellt.
Sie selbst können allerdings ab sofort Ihre private Pflege-Vorsorge den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gestalten – gerade die häusliche Pflege erfordert meistens die höchsten eigenen Zuzahlungen.