Aus “Brangelina” wird wieder Brad und Angelina. Damit sind sie nicht allein: In Deutschland trennen sich jedes Jahr mehr als 160.000 Paare. Eine Scheidung betrifft auch immer den Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Paare zusammenziehen. Welche Versicherungen sind dann notwendig oder müssen angepasst werden?
Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn ein Ehepartner auszieht?
Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Hausrat nach der Trennung noch versichert ist.
Zieht ein Paar hingegen in eine gemeinsame Wohnung, sollte man prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam.
Müssen Geschiedene ihre Risikolebensversicherung anpassen?
Ja, das ist sinnvoll. Eheleute können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall mit entsprechendem Bezugsrecht gegenseitig absichern. Bei einer Scheidung ist es empfehlenswert, das Bezugsrecht anzupassen, wenn der Ex-Partner die Versicherungsleistung nicht bekommen soll. Hat das Paar Nachwuchs, ist es sinnvoll, die Kinder als Begünstigte in die Policen aufzunehmen. Sollte dann ein Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert.
Tipp: Passen Sie das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung an.
Was gilt für die Haftpflichtversicherung bei einer Trennung?
Wer eine Familie hat, schließt in der Regel eine private Haftpflichtversicherung ab, die die Haftungsrisiken der ganzen Familie abdeckt. Im Falle einer Scheidung, die die Lebenssituation komplett umkrempelt, muss diese Police auf den Prüfstand. Lebt das zerstrittene Paar nach der Trennung in jeweils eigenen Wohnungen, sollte jeder eine eigene Haftpflichtversicherung haben.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass nach der Scheidung jeder Partner eine eigenständige Haftpflichtversicherung hat.
Umgekehrt gilt: Heiratet ein Paar und lebt zusammen unter einem Dach, ist unter Umständen nur noch eine Haftpflicht-Police notwendig – und nicht mehr für jede Person eine eigene.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung?
Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwaltskosten für das zerstrittene Paar, die meistens bei einer Scheidung anfallen. Streitigkeiten aus dem Familien- und Lebenspartnerschaftsrechts sind hierüber nicht versichert.
In einer Familienrechtsschutzversicherung ist der Ehepartner mitversichert. Kommt es zur Scheidung, sollte der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzversicherer darüber informieren. Der Ehepartner ist nach Vertragsanpassung nicht mehr mitversichert und muss sich selbst eine eigene Rechtsschutzversicherung suchen.
Tipp: Informieren Sie Ihren Rechtsschutzversicherer über die Scheidung.
Im umgekehrten Fall, nach einer Heirat, braucht das Paar nur noch eine Rechtsschutz-Police, um ihre rechtlichen Risiken abzudecken.
Quelle: Mathias Zunk, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.