Hochzeit: Finanztipps für frisch Vermählte © Sondem - Fotolia.com

Wie Paare richtig versichert sind – und Ex-Paare

Aus “Brangelina” wird wieder Brad und Angelina. Damit sind sie nicht allein: In Deutschland trennen sich jedes Jahr mehr als 160.000 Paare. Eine Scheidung betrifft auch immer den Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Paare zusammenziehen. Welche Versicherungen sind dann notwendig oder müssen angepasst werden?

Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn ein Ehepartner auszieht?
Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Hausrat nach der Trennung noch versichert ist.

Zieht ein Paar hingegen in eine gemeinsame Wohnung, sollte man prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam.

Müssen Geschiedene ihre Risikolebensversicherung anpassen?
Ja, das ist sinnvoll. Eheleute können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall mit entsprechendem Bezugsrecht gegenseitig absichern. Bei einer Scheidung ist es empfehlenswert, das Bezugsrecht anzupassen, wenn der Ex-Partner die Versicherungsleistung nicht bekommen soll. Hat das Paar Nachwuchs, ist es sinnvoll, die Kinder als Begünstigte in die Policen aufzunehmen. Sollte dann ein Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert.

Tipp: Passen Sie das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung an.

Was gilt für die Haftpflichtversicherung bei einer Trennung?
Wer eine Familie hat, schließt in der Regel eine private Haftpflichtversicherung ab, die die Haftungsrisiken der ganzen Familie abdeckt. Im Falle einer Scheidung, die die Lebenssituation komplett umkrempelt, muss diese Police auf den Prüfstand. Lebt das zerstrittene Paar nach der Trennung in jeweils eigenen Wohnungen, sollte jeder eine eigene Haftpflichtversicherung haben.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass nach der Scheidung jeder Partner eine eigenständige Haftpflichtversicherung hat.

Umgekehrt gilt: Heiratet ein Paar und lebt zusammen unter einem Dach, ist unter Umständen nur noch eine Haftpflicht-Police notwendig – und nicht mehr für jede Person eine eigene.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung?
Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwaltskosten für das zerstrittene Paar, die meistens bei einer Scheidung anfallen. Streitigkeiten aus dem Familien- und Lebenspartnerschaftsrechts sind hierüber nicht versichert.

In einer Familienrechtsschutzversicherung ist der Ehepartner mitversichert. Kommt es zur Scheidung, sollte der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzversicherer darüber informieren. Der Ehepartner ist nach Vertragsanpassung nicht mehr mitversichert und muss sich selbst eine eigene Rechtsschutzversicherung suchen.

Tipp: Informieren Sie Ihren Rechtsschutzversicherer über die Scheidung.

Im umgekehrten Fall, nach einer Heirat, braucht das Paar nur noch eine Rechtsschutz-Police, um ihre rechtlichen Risiken abzudecken.

Quelle: Mathias Zunk, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Jetzt Beratung anfordern

    Vielen Dank für Ihr Interesse an den Vorteils-Angeboten über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen die gewünschte Beratung bzw. ein unverbindliches Angebot zukommen lassen können.

    Ich möchte beraten werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf...

     telefonisch

    , durch die freundlichen Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk,

     persönlich

    , durch einen spezialisierten Experten des jeweils zuständigen Kooperationspartners,

     schriftlich

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per Post,

     per E-Mail

    , durch Zusendung eines unverbindlichen Angebotes per E-Mail.

    Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

    Ihre persönlichen Daten

    Ihre Anschrift

    Ihre Kontaktdaten

    Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

    Datenschutzhinweis

    Daten, die Sie hier angegeben haben, verwenden wir zur Erfüllung Ihres Beratungswunsches. Hierzu geben wir als Vermittler alle von Ihnen angegebenen Daten an unseren fachlichen Kooperationspartner weiter. Mit der Angabe Ihrer Gewerkschafts- / Verbandsmitgliedschaft sichern Sie sich eventuelle Sonderkonditionen bei unserem Partner. Wir, die dbb vorsorgewerk GmbH, nutzen Ihre angegebenen Daten, um Sie künftig über Angebote unserer Kooperationspartner zu den Themen Versicherungen, Finanzen, Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto auf dem Postweg zu informieren. Dieser Datennutzung können Sie bei uns jederzeit für die Zukunft widersprechen. Lassen Sie sich künftig auch per E-Mail-Newsletter von uns regelmäßig und stets widerruflich über aktuelle Angebote informieren. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter.

    JA, informieren Sie mich gerne über aktuelle Angebote per:

    Telefon

    ×
    Jetzt Angebot anfordern

      Vielen Dank für Ihr Interesse zum Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk. Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihnen das gewünschte Angebot zukommen lassen können.

      Hinweis: Alle in diesem Formular mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben

      Darlehenshöhe ab 10.000€ *

      Gewünschte Laufzeit

      Verwendungszweck

      Ich bin*

      Angebot erhalten per*

      Ihre persönlichen Daten

      Geburtsdatum:*

      Ihre Anschrift

      Ihre Kontaktdaten

      Weitere Wünsche/Vorstellungen/Anmerkungen

      Einwilligungserklärung zur Beratung

      Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die dbb vorsorgewerk GmbH meine personenbezogenen Daten – auch die Angabe zur Gewerkschaftszugehörigkeit – für schriftliche Werbung verwendet, auch im Interesse von Partnerunternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich. Die dbb vorsorgewerk GmbH kooperiert mit verschiedenen Finanzdienstleistern im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden. Ich bin damit einverstanden, dass die dbb vorsorgewerk GmbH die für eine umfassende Beratung & Betreuung erforderlichen Angaben an den entsprechenden Kooperationspartner sowie den für mich zuständigen Außendienstmitarbeiter/Vertriebspartner übermittelt. Eine Liste unserer Kooperationspartner stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden diese auch unter www.dbb-vorsorgewerk.de. Soweit die Daten über Name und Adresse hinausgehen, werden sie verwendet und verarbeitet, um mir ggf. für meine Lebenssituation geeignete Produkte und/oder Sonderkonditionen, z. B. Beitragsnachlässe bzw. Leistungsvorteile, im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Landesbund bzw. einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion anzubieten.Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Finanzdienstleistungsbereich unterbreitet: Darüber hinaus willige ich ein, dass mir die dbb vorsorgewerk GmbH Angebote aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich sowie zu den Themen Einkauf und Erlebnisse, Reisen und Auto unterbreitet:
      per Telefon

      ×

        Anmeldung zum Rundschreiben für Funktions- und Mandatstragende im dbb beamtenbund und tarifunion

        Ich willige jederzeit widerruflich ein, das mir die dbb vorsorgewerk GmbH per E-Mail Informationen und Angebote für Funktions- und Mandatstragende aus den Bereichen Versicherung & Vorsorge, Kredite & Finanzen, Einkauf, Reisen und Auto zusenden darf.
        Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Zustellung des E-Mail-Rundschreibens für Funktions- und Mandatstragende des dbb vorsorgewerk gespeichert und verwendet. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter. Unser Newsletter wird mithilfe von Mailchimp analysiert und ausgewertet. Dabei wird Ihr Lese- und Klickverhalten elektronisch erfasst. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation: Datenschutz

        Sie können sich selbstverständlich jederzeit unter folgendem Link vom Rundschreiben abmelden: Abmeldelink

        ×

        Sie haben da Tracking per Cookie erfolgreich deaktiviert.

        ×

        START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH