Bei der Gesundheit sollte man keine halben Sachen machen. Doch die Krankenversicherungsmaterie ist komplex, die Wahl oft eine Entscheidung fürs Leben. Gut, dass das dbb vorsorgewerk Orientierung und Beratung bietet.
Auch für Beamtinnen und Beamte besteht Krankenversicherungspflicht. Der Dienstherr kommt ihnen mit einem eigenen Krankenversicherungssystem entgegen – der Beihilfe. Bereits Beamtenanwärter und Referendare sind beihilfeberechtigt.
Das bedeutet, dass der Dienstherr einen prozentualen Anteil der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten bezahlt. Dies sind in der Regel 50 Prozent. Die von der Beihilfe nicht getragenen Kosten müssen über eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgedeckt werden.
Die allermeisten entscheiden sich für eine private Krankenversicherung (PKV). Dazu kommt die Pflegepflichtversicherung. Zusätzlich gibt es noch Ergänzungstarife – zum Beispiel Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus. Die erstbeste PKV ohne nachzudenken abzuschließen, ist nicht die beste Taktik. Aber wo informiert man
sich sachkundig und verständlich?
Fragen Sie das dbb vorsorgewerk!
Exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge und Krankenversicherungen ist seit vielen Jahren die DBV Deutsche Beamtenversicherung. Im öffentlichen Dienst gibt es sehr verschiedene Absicherungsbedarfe, bedingt durch die Vielfalt an Lebenssituationen und Ansprüchen. Die DBV hat deswegen nicht das „one fits it all“-Angebot, sondern auf die persönlichen Bedürfnisse anpassbare Beihilfetarife.
Als Orientierungshilfe lassen sich mit dem Beihilfe-Rechner über das dbb vorsorgewerk online die Leistungsumfänge der Tarifvarianten vergleichen. Ganz unverbindlich. Wer Nägel mit Köpfen machen will, kann sein individuelles Angebot anfordern und bekommt als Mitgliedsvorteil beim Neuabschluss 3 Prozent Beitragsnachlass. Dauerhaft! Auf Wunsch vermittelt das dbb vorsorgewerk gerne Beraterinnen und Berater vor Ort.