Auch im Pflegefall möglichst lange zuhause wohnen können: Für die Deutschen gehört dies zu den wichtigsten Zielen im Alter. In diesem Beitrag zum Thema private Pflegevorsorge bringen wir Ihnen näher, welche finanziellen Risiken bestehen und wie Sie vorsorgen können. Denn gerade für ambulante Pflege die Kosten jedoch oft nur zur Hälfte abgedeckt sind, ist eine private Pflegezusatzversicherung unerlässlich – übrigens sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte.
Pflegebedürftigkeit: Das Pflegerisiko steigt
Es ist kein großes Geheimnis: Im Alter steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit immer weiter an, oberhalb von 65 Jahren übrigens sprunghaft. Das Pflegerisiko selbst wird von den meisten erheblich unterschätzt: Das Risiko, ab dem 30. Lebensjahr pflegebedürftig zu werden, lag laut dem Barmer GEK Pflegereport 2011 für Männer im Jahr 2009 bei 50 Prozent, für Frauen sogar bei 72 Prozent. Dieses Risiko dürfte sich in den letzten Jahren weiter erhöht haben. Und selbst in jungen Jahren kann zum Beispiel ein Unfall dazu führen, beim Bewältigen des Alltags auf professionelle Hilfe angewiesen zu sein. Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch Beihilfe und Pflegepflichtversicherung (PPV) sind nicht als Vollkostenerstattung ausgestaltet und decken nur einen Teil der Kosten ab. Dies gilt insbesondere für die ambulante Pflege, die ein Weiterleben in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses ermöglicht.
Finanzielle Risiken auch für Partner und Kinder
Schon für die ambulante Pflege beim (neuen und mittleren) Pflegegrad 3 können hier Monat für Monat Kosten beispielsweise von 2.589 Euro anfallen – etwa für Körperpflege, Bettzeug wechseln, Wohnung aufräumen, Einkäufe erledigen und so manches mehr. Gerade einmal rund die Hälfte davon ist durch Beihilfe beziehungsweise Pflichtversicherungen gedeckt. Für die Lücke – in diesem Beispiel also monatlich 1.166 Euro – muss der oder die Betroffene selbst aufkommen. Bei höheren Pflegegraden kann die monatliche Lücke bei ambulanter Versorgung sogar bis zu knapp 2.000 Euro betragen. Weil Pension oder Rente dafür meist kaum reichen, kann es schnell an das eigene Vermögen gehen, dazu zählt auch die selbstgenutzte Immobilie. Genügt auch dies nicht, werden mitunter der Partner oder die eigenen Kinder zur Kasse gebeten.
Besonders flexibel
Eine private Zusatzvorsorge ist wichtig, denn diese deckt große Lebensrisiken ab. Mit der Pflegevorsorge VARIO wird Ihnen eine Lösung angeboten, die nicht nur exakt auf die neuen Pflegegrade abgestimmt ist, sondern von der Fachpresse bereits hochgelobt wurde: So wurde sie vom Fachmagazin Fokus Money als „bestes Pflegetagegeld“ in der Kategorie Flexible Tarife prämiert; bei der 15. Verleihung des Financial Advisor Awards ehrte das Finanzmagazin „Cash“ den Tarif Vario in der Kategorie „Private (Zusatz-)Krankenversicherungen“ mit einem ersten Platz. Ausschlaggebend waren dabei sowohl die vorbildliche Transparenz der Pflegevorsorge VARIO als auch ihre hohe Flexibilität. Versicherungsnehmer können nämlich für jeden der fünf Pflegegrade ab einer bestimmten Mindestabsicherung das monatliche Pflegegeld individuell vereinbaren. Experten empfehlen, pro Pflegegrad ein Pflegegeld in Höhe der Leistungen aus Beihilfe und privater Pflegepflichtversicherung beziehungsweise in Höhe der gesetzlichen Leistungen zu vereinbaren.
Private Pflegevorsorge: Klein(er) anfangen
Übersteigt der monatliche Versicherungsbeitrag aktuell noch die eigenen Möglichkeiten, kann zunächst auch eine niedrigere Absicherung gewählt werden. Nach fünf Jahren ist dann eine entsprechend Anpassung möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer erst noch am Anfang seiner Berufslaufbahn steht, kann sich zu einem sehr niedrigen Monatsbeitrag auch erst einmal die Option auf einen späteren Vertrag zu vorteilhaften Konditionen sichern. Die Pflege-Anwartschaft erleichtert so jüngeren Menschen den Einstieg in eine private Pflegezusatzversicherung.
Vielfältige Anpassungsmöglichkeiten
Ein besonders wichtiges Merkmal der Pflege VARIO ist auch die automatische Dynamik beim Pflegegeld. Bis zum 71. Geburtstag wächst das Pflegegeld alle drei Jahre jeweils um drei Prozent. Damit ist die regelmäßige Preissteigerung von Pflegedienstleistungen berücksichtigt. Aufstocken lässt sich der Versicherungsschutz darüber hinaus bei Veränderungen der eigenen Lebensumstände – ob Geburt eines Kindes oder Beginn dessen Berufsausbildung, Wechsel in die Beamtenlaufbahn oder wenn sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern.