Pflegevorsorge VARIO Option
Ihr Start in die private Pflegeversicherung – günstig & leistungsstark.
In jungen Jahren ist das Thema Pflege noch weit entfernt. Vieles andere hat Vorrang, zumal finanziell meist auch noch nicht die ganz großen Sprünge möglich sind. Damit Sie dennoch heute schon einen wichtigen Schritt für Ihre Pflegeabsicherung tun können, bietet Ihnen das dbb vorsorgewerk mit seinem Partner, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung, mit der Pflegevorsorge VARIO Option eine besonders günstige Einstiegsmöglichkeit. Denn dass die gesetzlichen Leistungen längst nicht mehr ausreichen, um im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben, ist unumstritten.
TIPP: Gerade beim Thema Pflege ist eine frühzeitige Absicherung empfehlenswert. Pflegebedürftigkeit kann leider auch junge Menschen treffen. Hinzu kommt: Je früher Sie sich für Ihre persönliche Absicherung entscheiden, desto stärker können Sie von günstigeren Beiträgen profitieren.
Beispielhafter Versicherungsverlauf bei frühem Einstieg.
Der frühe Einstieg in die Pflegevorsorge lohnt sich!
Neben der Ersparnis besitzt man beim frühen Eintritt zusätzlich einen viel längeren Versicherungsschutz. Durch vielfältige Optionsmöglichkeiten kann der Versicherungsschutz später erhöht und an den persönlichen Bedarf angepasst werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dabei können auch bisher nicht versicherte Pflegegrade hinzuversichert werden, jeweils bis zu 500 EUR. Das ist z. B. zu Beginn des 6. Versicherungsjahres möglich oder zu folgenden Anlässen:
- Abschluss der Berufsausbildung
- beruflicher Statuswechsel (z. B. von/in Selbstständigkeit oder Beamtenlaufbahn)
- Geburt eines Kindes
- Beginn der Berufsausbildung eines Kindes
- Veränderung der Rahmenbedingungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung
In der unten stehenden Tabelle lesen Sie ab, wie günstig Ihr Einstieg in die Pflegevorsorge mit der Pflegevorsorge VARIO Option sein kann. Als dbb-Mitglied oder Angehöriger profitieren Sie zusätzlich von 3% Beitragsnachlass!
Beiträge pro Monat für Pflegevorsorge VARIO Option
Pflegeversicherung im Wandel
Mit der Pflegereform zum 1.1.2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit an sich und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Generell erhalten Pflegebedürftige jetzt etwas früher eine etwas bessere Versorgung. Bei diesem Begutachtungsschema spielt es keine Rolle mehr, wie viel Zeit die einzelne Pflegetätigkeit, z. B. das Anziehen, Waschen, Kämmen oder Rasieren, in Anspruch nimmt. Es geht vielmehr um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden können. Unterschieden wird hierbei zwischen: selbstständig, teilweise selbstständig oder unselbstständig.
Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge sind seit dem 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.
Pflegegrade in der Übersicht
Die finanziellen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und der Beihilfe sind nicht als Vollkostenerstattung ausgestaltet und reichen für die ambulante Pflege ggf. nur bis zum 15. eines Monats. Auch im Bereich der vollstationären Pflege muss je nach Versorgungsanspruch und beihilferechtlicher Ausgestaltung mit einem Eigenbetrag gerechnet werden. Dieser ist von Ihnen privat zu tragen.
- 3% Beitragsnachlass