Kaum rieselt die erste Schneeflocke, bricht bei vielen Autofahrern Panik aus: Staus, vereiste Scheiben und widrige Straßenverhältnisse drohen und verhageln sprichwörtlich den Spaß am Autofahren. Viele Risiken, die mit einem Wintereinbruch einhergehen, sind dabei vielen Autofahrern gar nicht bewusst. Mit den Tipps der AXA, des Mutterkonzerns unseres langjährigen Kooperationspartners der DBV Deutsche Beamtenversicherung, kann das eine oder andere Risiko ganz einfach vermieden werden.
Auf die situative Winterreifenpflicht sind wir bereits im Blogbeitrag “O bis O: Zeit für die Winterreifen – was ist zu beachten?” eingegangen. Thomas Jäckel, Kraftfahrtexperte bei AXA nimmt zu der Neuregelung der Winterreifenpflicht folgendermaßen Stellung: “Die Regelung der Winterreifen wurde vor kurzem erneuert. Umgesetzt werden muss diese aber erst ab dem 30. September 2024, sofern die Reifen noch vor dem 31. Dezember diesen Jahres produziert wurden. In Zukunft gelten dann nicht mehr die Reifen mit der M+S Kennzeichnung als zulässig, sondern nur noch die mit dem sogenannten Alpine-Symbol, also ein Berg mit Schneeflocken“
Ganz besonders ein Urlaub im Winter sollte entsprechend geplant und vorbereitet sein. Für eine Fahrt in die Berge empfiehlt es sich, zuvor Informationen einzuholen – etwa ob Schneeketten notwendig sind. Wer sich für die Fahrt einmal im Jahr keine eigenen Schneeketten kaufen möchte, kann diese auch bei verschiedenen Automobilclubs ausleihen. Beachten Sie: Mangelhafte Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen kann Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben.
„Wenn die Straßen draußen spiegelglatt sind, sollte man ab und zu auch darüber nachdenken das Auto einfach stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder von zu Hause aus zu arbeiten, sofern das möglich ist“, so Thomas Jäckel von der AXA.
Auf keinen Fall. Werden Sie nur mit Guckloch von der Polizei angehalten, droht ein Verwarnungsgeld i. H. von 10 Euro. Passiert ein Unfall, kann Mithaftung angerechnet werden.
Nein. Es schadet nicht nur der Umwelt, sondern ist schlicht verboten. es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Nichts – Sie sind zwar verpflichtet, die Parkscheibe so anzubringen, dass sie von außen gut sichtbar ist, aber nicht, die Scheibe freizuhalten.
Quelle: ADAC
Tipps, um für Autofahrer und Insassen Risiken zu minimieren:
- Daunen- oder Skijacken lieber ausziehen, bevor man ins Auto steigt. Gerade dicke Jacken verhindern, dass der Dreipunktgurt die Insassen bestmöglich schützen kann. Durch den entstehenden Abstand zwischen Körper und Gurt liegt dieser nicht mehr straff genug an und kann durch den weichen Jackenstoff auch schneller verrutschen.
- Besonders bei Babys und kleinen Kindern ist es noch viel wichtiger, die Jacke oder den Schneeanzug im Auto auszuziehen, denn die richtige Position im Kindersitz kann bei einem Unfall entscheidend sein. Sonst könnte das Kind unterhalb oder seitlich des Gurtes herausrutschen.
- Gerade bei längeren Autofahrten empfiehlt es sich, immer eine dicke Decke und eine Thermoskanne mit warmen Getränken dabei zu haben. Im Falle eines unerwartet langen Staus oder gar einer Panne können sie die unerfreuliche Situation zumindest ein wenig vereinfachen.
- Noch vor dem Reifenwechsel empfiehlt es sich, die Profiltiefe der Reifen nachzumessen. Diese muss mindestens 4 mm betragen.
- Autofahrer sollten gerade bei widrigen Wetterverhältnissen ihre Fahrweise anpassen. Dazu gehören besonders vorausschauendes Fahren, das Vermeiden abrupter Lenkmanöver und das Einhalten des Sicherheitsabstandes, ebenso wie gefühlvolles Anfahren (vor allem auf Schnee und Eis).
- Außerdem empfiehlt es sich, die Route entsprechend der Witterungsverhältnisse anzupassen und auszuwählen, genügend Zeit für die Strecke einzuplanen und bei längeren Strecken auch regelmäßige Pausen bereits im Vorfeld einzuplanen.
Quelle: AXA