Die Zahl der Fahrrad-Diebstähle ist im Jahr 2020 leicht gesunken. Bundesweit wurden rund 145.000 versicherte Räder gestohlen, 5.000 weniger als im Jahr 2019. Das geht aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Den Dieben boten sich schlichtweg wohl weniger Gelegenheiten, da aufgrund der Pandemie viele Menschen zu Hause blieben und die Fahrräder seltener im Freien unbeaufsichtigt abgestellt waren.
Schadendurchschnitt erreicht Höchststand
Die Schadenssumme lag 2020 indes unverändert bei 110 Millionen Euro. Damit bestätigte sich der seit Jahren anhaltende Trend zu immer teureren Fahrrädern, die gestohlen werden. Mit 730 Euro (2019: 720 Euro) erreichte die durchschnittliche Entschädigung der Versicherer einen Höchststand. Der Erfolg der teureren E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft noch weiter ansteigen lassen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2020 um sechs Prozent auf 260.000. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
Das Fahrrad sichern
Das Fahrrad sollte mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern gesichert sein. Gegen einfaches Wegtragen wird der Fahrradrahmen an einen festen Gegenstand angeschlossen. Ein einfaches Rahmenschloss allein ist kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken dann von einer Tat zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann. Eine Liste anerkannter und neutral geprüfter Modelle (mit Fotos) gibt es bei der VdS.
Wer sein Rad von der Polizei oder Vereinen wie dem ADFC codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Hinweise hierzu gibt auch die Webseite der Polizei. Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu.
Wenn das Fahrrad gestohlen wurde
Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder zuzuordnen.
Fahrrad versichern
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Wichtiger Hinweis: Das Fahrrad muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein.
Was die Hausratversicherung mit Fahrradklausel ersetzt
Erstattet wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen.
3 % Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen
Auch die BOXflex Hausratversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung, kann um den “Baustein Fahrrad” ergänzt werden. Darin enthalten ist die Diebstahl-Absicherung von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Pedelecs auch außerhalb des eigenen Zuhauses weltweit und rund um die Uhr (auch als Reisegepäck). Wenn Sie mehrere Boxflex-Versicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Hausrat, Glas, Wohngebäude) bündeln, können Sie bis zu 15% Rabatt zusätzlich erhalten. Die Kundenberater des dbb vorsorgewerk berechnen und unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Bündel-Angebot.
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.