Wer sein Cabrio oder Motorrad nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit Saisonkennzeichen kein Problem – das Fahrzeug wird vorübergehend außer Betrieb gesetzt.
Mehr als 800.000 Pkw- und 1,3 Millionen Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen Abmeldung von Jahr zu Jahr gültig.
Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt der Versicherungsschutz nicht völlig. Während des Stilllegungszeitraums besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum Beispiel Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein Fall für die Versicherung.
Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK) miteinschließen, vorausgesetzt die Versicherung bestand schon vor der Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem, wenn Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die dann das Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine Rolle.
Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es sich beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um einen umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport für diesen Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern.
Quelle: HUK-COBURG