Der richtige Schutz für Ihre Ansprüche.
Als Beamtin oder Beamter – auch auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – erhalten Sie im Krankheitsfall finanzielle Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Für den verbleibenden privat abzusichernden Anteil bieten wir Ihnen in Kooperation mit der DBV mit Vision B eine Krankenvollversicherung, die für jeden Beihilfeanspruch den richtigen Schutz bereithält und Ihr Gesundheitsbewusstsein belohnt.
Tarifdetails und Leistungen
Sichern Sie sich den Rundumschutz für Ihre Gesundheit.
Je nach Baustein leistet der Tarif Vision B bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, darüber hinaus nach vorheriger Zusage.
Gut zu wissen: Beamtenanwärter zahlen bei gleichen Leistungen einen vergünstigten Beitrag für Vision B. Zudem können sie auch Ihren berücksichtigungsfähigen Ehepartner mitversichern, wenn dieser nicht berufstätig ist.
Als Kunde der DBV erledigen Sie über das ePortal “Meine Gesundheit” das Organisatorische rund um Ihre private Krankenversicherung schneller und einfacher.
Viele Beihilfeberechtigte wünschen sich, dass der unvermeidliche organisatorische Aufwand für Ablage und Abrechnung nicht mehr so viel Zeit in Anspruch nimmt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung unterstützt ihre Versicherten dabei mit dem digitalen Serviceangebot “Meine Gesundheit”.
Alles Wichtige zur eigenen Gesundheit digital griffbereit
Im ePortal “Meine Gesundheit” hat jeder Versicherte nach einer Registrierung jederzeit und von überall Zugriff auf seine Daten und Unterlagen. Sie sind nicht an den heimischen Computer gebunden, sondern können sich auch auf einem Notebook, Tablet oder Smartphone einloggen. Rechnungen und Belege werden digital erfasst und bearbeitet. Der aktuelle Bearbeitungsstand der eingereichten Rechnungen und Leistungsabrechnungen ist einsehbar und – bei entsprechendem Tarif – wird man über den bereits angerechneten und den noch offenen Selbstbehalt informiert.
Digitale Anbindung an Ihre Ärzte
Nachdem Sie Ihren Ärzten, egal ob Hausarzt oder Fachmediziner, eine Freigabe erteilen, können diese anfallende Rechnungen digital als “eRECHNUNG” übermitteln. Bereits jetzt sind über 60.000 Ärzte in Deutschland in der Lage, diesen Service abzuwickeln. (Stand 11/2018)
Beihilfeberechtigte müssen die vom Arzt digital eingegangenen Rechnungen nur noch ausdrucken, um diese an die zuständige Beihilfestelle zu senden.
Hoher Standard für Datensicherheit
Wenn es um Gesundheitsdaten geht, ist der durchgängige Schutz vor Missbrauch besonders wichtig. Die DBV erfüllt mit “Meine Gesundheit” alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen und hat dies durch unabhängige Prüfstellen bestätigen lassen.
Mehr Informationen und Registrierung auf: https://www.dbv.de/Kundenservice/meine-Gesundheit
Entscheidungshilfe zur Beihilfe und Krankenversicherung
Die klassische Form von Beihilfe ist die individuelle Beihilfe. Diese wird von Bund und Ländern für alle Beamte, Beamtenanwärter und Referendare angeboten. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Der übrige Teil der Kosten ist über beihilfekonforme Tarife in der privaten Krankenversicherung abzusichern.
In einzelnen Bundesländern können Beamte neuerdings die pauschale Beihilfe wählen. Diese Wahlmöglichkeit besteht derzeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen (Stand: 02/2024). Der Dienstherr übernimmt hier 50% des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn der Beihilfeberechtigte auch auf die individuelle Beihilfe verzichtet.
Beamtenanfänger sollten gut überlegen, ob sie von dieser Option Gebrauch machen. Denn die Entscheidung ist unwiderruflich. Das heißt: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland müssen sie damit rechnen, den kompletten GKV-Beitrag alleine zu zahlen.
Informieren Sie sich als Neubeamter ausführlich über die Vor- und Nachteile der Modelle. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Beihilfe-Varianten als Entscheidungshilfe:
- 3% Beitragsnachlass
- Umfassende medizinische Serviceleistungen