Private Krankenversicherung – Tarifgruppe B

Top Schutz für Ihren individuellen Anspruch.

Als Beamtin oder Beamter – auch auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – erhalten Sie im Krankheitsfall finanzielle Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Für den verbleibenden privat abzusichernden Anteil bieten wir Ihnen in Kooperation mit der DBV mit Tarifgruppe B eine private Krankenvollversicherung auf höchstem Niveau, die für jeden Beihilfeanspruch den richtigen Schutz bereithält.

Beihilfe-Tarife: Berechnen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot!

Private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter, Referendare

Übrigens: Der Rechner berücksichtigt noch nicht Ihren Mitgliedsvorteil als dbb Mitglied oder Angehöriger.

Tarifdetails und Leistungen

Sichern Sie sich mit Tarifgruppe B einen erstklassigen Rundumschutz für Ihre Gesundheit:

100 % für ambulante Behandlungen bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern

100 % für Psychotherapie, 80 % Erstattung ab der 31. Sitzung

100 % für stationäre Behandlungen (Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung)

Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung einschließbar

100 % Zahnersatz

100 % für Zahnbehandlungen inkl. prophylaktischer Maßnahmen

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Präventionsangebote zum Erhalt Ihrer Gesundheit, qualifizierte medizinische Beratung rund um die Uhr, umfassende Versorgung im Krankheitsfall und Gesundheitsexperten, die sich direkt vor Ort kümmern.

Je nach Baustein leistet die Tarifgruppe B auch über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus.

Gut zu wissen: Als Dienstanfänger zahlen Sie für die gleiche Leistung weniger. Außerdem können Sie Ihren berücksichtigungsfähigen Ehepartner mitversichern, wenn dieser nicht berufstätig ist.

Als Kunde der DBV erledigen Sie über das ePortal “Meine Gesundheit” das Organisatorische rund um Ihre private Krankenversicherung schneller und einfacher.

Viele Beihilfeberechtigte wünschen sich, dass der unvermeidliche organisatorische Aufwand für Ablage und Abrechnung nicht mehr so viel Zeit in Anspruch nimmt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung unterstützt ihre Versicherten dabei mit dem digitalen Serviceangebot “Meine Gesundheit”.

Alles Wichtige zur eigenen Gesundheit digital griffbereit

Im ePortal “Meine Gesundheit” hat jeder Versicherte nach einer Registrierung jederzeit und von überall Zugriff auf seine Daten und Unterlagen. Sie sind nicht an den heimischen Computer gebunden, sondern können sich auch auf einem Notebook, Tablet oder Smartphone einloggen. Rechnungen und Belege werden digital erfasst und bearbeitet. Der aktuelle Bearbeitungsstand der eingereichten Rechnungen und Leistungsabrechnungen ist einsehbar und – bei entsprechendem Tarif – wird man über den bereits angerechneten und den noch offenen Selbstbehalt informiert.

Digitale Anbindung an Ihre Ärzte

Nachdem Sie Ihren Ärzten, egal ob Hausarzt oder Fachmediziner, eine Freigabe erteilen, können diese anfallende Rechnungen digital als “eRECHNUNG” übermitteln. Bereits jetzt sind über 60.000 Ärzte in Deutschland in der Lage, diesen Service abzuwickeln. (Stand 11/2018)

Beihilfeberechtigte müssen die vom Arzt digital eingegangenen Rechnungen nur noch ausdrucken, um diese an die zuständige Beihilfestelle zu senden.

Hoher Standard für Datensicherheit

Wenn es um Gesundheitsdaten geht, ist der durchgängige Schutz vor Missbrauch besonders wichtig. Die DBV erfüllt mit “Meine Gesundheit” alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen und hat dies durch unabhängige Prüfstellen bestätigen lassen.

Mehr Informationen und Registrierung auf: https://www.dbv.de/Kundenservice/meine-Gesundheit

Flyer zu "Meine Gesundheit der DBV"

Entscheidungshilfe zur Beihilfe und Krankenversicherung

Die klassische Form von Beihilfe ist die individuelle Beihilfe. Diese wird von Bund und Ländern für alle Beamte, Beamtenanwärter und Referendare angeboten. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Der übrige Teil der Kosten ist über beihilfekonforme Tarife in der privaten Krankenversicherung abzusichern.

In einzelnen Bundesländern können Beamte neuerdings die pauschale Beihilfe wählen. Diese Wahlmöglichkeit besteht derzeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen (Stand: 02/2024). Der Dienstherr übernimmt hier 50% des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn der Beihilfeberechtigte auch auf die individuelle Beihilfe verzichtet.

Beamtenanfänger sollten gut überlegen, ob sie von dieser Option Gebrauch machen. Denn die Entscheidung ist unwiderruflich. Das heißt: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland müssen sie damit rechnen, den kompletten GKV-Beitrag alleine zu zahlen.

Informieren Sie sich als Neubeamter ausführlich über die Vor- und Nachteile der Modelle. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Beihilfe-Varianten als Entscheidungshilfe:

Gegenüberstellung: Klassische / pauschale Beihilfe

  • 3% Beitragsnachlass
  • Umfassende medizinische Serviceleistungen

Wir beraten Sie!

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