Noch bis Ende März 2021 gewähren viele private Krankenversicherungsunternehmen allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang zur PKV.
Für diesen Personenkreis bedeutet es, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt wird und es keine Leistungsausschlüsse gibt. Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Interessierte Personen müssen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31.03.2021 bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.
Reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort
Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. online unter www.beamte-in-der-pkv.de bereitgestellt.