Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe sind nur lückenhaft gegen Dienstunfähigkeit abgesichert und haben kaum gesetzliche Versorgungsansprüche. Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, empfiehlt das dbb vorsorgewerk die rechtzeitige Absicherung gegen Versorgungslücken.
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit? Gibt es für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter noch nicht! Obwohl sie bereits voll im Dienst integriert sind, können sie erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit auf eine Absicherung durch den Dienstherrn vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit zählen. Selbst Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit haben erst nach 60 Monaten Anspruch auf die Mindestversorgung. Das dbb vorsorgewerk empfiehlt deshalb die Dienstanfänger- Police (kurz: DAP) seines langjährigen Kooperationspartners DBV Deutsche Beamtenversicherung.
Wer diese Komplettlösung rechtzeitig abschließt, kann sich im Ernstfall auf die Sicherheit einer Dienstunfähigkeitsrente verlassen. Gleichzeitig erfolgt der Aufbau einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge, um im Alter Versorgungslücken zu schließen.
Empfehlenswert: Berechnen Sie einfach online mit dem Vorsorge-Check, wie hoch Ihr bereits erworbener Pensionsanspruch und Ihre Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit sind.
Attraktive Mitgliedsvorteile
dbb Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren beim Neuabschluss einer DBV Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung von bis zu 5,5 Prozent Beitragsvorteil über die gesamte Laufzeit. Die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk steht online oder telefonisch – montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter 030.40816444 – begleitend zur Seite, erstellt individuelle Angebote und vermittelt auf Wunsch Beraterinnen und Berater vor Ort.
Beratung und Angebot anfordern auf: dbb-vorteilswelt.de/dienstanfaenger-police