Neues Outfit für Versicherungskennzeichen © HUK-COBURG

Kleinkraftrad: Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen

Ab 1. März 2019 müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es richtig warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer beispielsweise erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs.

Kleinkrafträder, die kleinen Verwandten der Motorräder, sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Weniger bekannt ist, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.

Gut zu wissen: So ermitteln Sie ein Mofakennzeichen

Über die Buchstabenkombination des Kennzeichens lässt sich feststellen, wo ein Mofa oder Moped versichert ist. Die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter www.gdv-dl.de/mofakennzeichen oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Quellen: HUK-COBURG; GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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