Im Gespräch mit Rainer Wendt: Polizeidienstunfähigkeit -
Risiko ab dem ersten Diensttag
Interview mit DPolG-Bundesvorsitzendem Rainer Wendt
Rainer Wendt, Foto: Windmüller
Herr Wendt, welche Folgen hat eine Dienstunfähigkeit für betroffene Polizisten?
Polizisten, die dienstunfähig werden, stehen vor großen Herausforderungen. Zum einen müssen sie Krankheit oder Unfallfolgen bewältigen. Darüber hinaus werden Alltag und Zukunftsplanung durch die veränderte Situation regelrecht auf den Kopf gestellt. Wer für diese Situation nicht ausreichend privat vorgesorgt hat, steht durch das entfallende Einkommen vor finanziellen Problemen.
Wie steht es denn um die Versorgung im Fall der Dienstunfähigkeit?
Das ist vor allem vom Status abhängig: Beamte auf Widerruf und Probe werden in der Regel aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Anspruch auf Leistung hat aber nur, wer mindestens 5 Jahre versichert war, wovon in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre im Rahmen einer Beschäftigung oder Tätigkeit Pflichtbeiträge bezahlt wurden. Die Erwerbsminderungsrente fällt in diesen Fällen sehr gering aus. Junge Berufstätige trifft eine Dienstunfähigkeit deshalb besonders hart. Nur Beamte auf Probe, die durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden, erhalten Versorgungsbezüge durch den Dienstherrn. Beamte auf Lebenszeit werden in der Regel in den Ruhestand versetzt und erhalten Versorgungsbezüge. Gerade nach wenigen Dienstjahren liegen aber auch diese meist deutlich unter dem tatsächlichen finanziellen Bedarf. Ich empfehle, sich in jedem Fall beraten zu lassen.
Schätzen junge Polizisten ihre lückenhafte Versorgungssituation richtig ein?
Vielen Berufsanfängern fehlt noch das Bewusstsein dafür, wie schnell es gehen kann, den gewählten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Im Grunde genommen kann jeden Tag ein Unfall passieren, der das Aus für die Dienstlaufbahn bedeutet, zum Beispiel ein unglücklicher Sturz beim Sport oder ein Verkehrsunfall. Es wird auch unterschätzt, mit welcher Härte die Dienstunfähigkeit gerade Dienstanfänger trifft. Im Idealfall sollten sie daher ab dem ersten Diensttag abgesichert sein. Es ist mir sehr wichtig, junge Polizisten darauf aufmerksam zu machen.
Was muss bei der Absicherung der Dienstunfähigkeit beachtet werden?
Bei Polizisten sollte unbedingt die sogenannte „spezielle Dienstunfähigkeit“ abgedeckt sein. Denn durch die hohen Anforderungen an unseren Beruf führen bei uns Erkrankungen zu Dienstunfähigkeit, mit denen andere Beamte teilweise normal weiterarbeiten können.
Ein zentraler Aspekt ist außerdem, wann eine Versicherung leistet. Nur wenige Spezialversicherer folgen bei der Leistungsbearbeitung der Entscheidung des Dienstherrn, d.h. die Versicherung leistet, sobald jemand wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Nur so haben Polizisten die Sicherheit, dass sie im Ernstfall auch tatsächlich Leistungen erhalten.
Was ist bei der Höhe der Absicherung zu beachten?
Im Fall der Dienstunfähigkeit zahlen Versicherungen eine monatliche Rente in vorab vereinbarter Höhe. Da von dieser Rente der Lebensunterhalt bestritten werden muss, sollte die Absicherung nicht zu gering ausfallen. Wer in jungen Jahren dienstunfähig wird, hat noch sein ganzes Leben vor sich. Daher sollten auch Dienstanfänger, die zu Beginn noch wenig verdienen, beim Abschluss einer Versicherung nicht zu knapp kalkulieren. Von einer Absicherung auf Hartz-IV-Niveau ist aus meiner Sicht dringend abzuraten.
Wie kann man sich am besten absichern? Haben Sie eine Empfehlung?
Spezialanbieter wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung bieten Vorsorgelösungen, die auf den Öffentlichen Dienst zugeschnitten sind. Die „Dienstanfänger-Police“ der DBV sichert jungen Polizisten von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente zu, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren bezahlbar. Mitglieder der DPolG und Angehörige erhalten über das dbb vorsorgewerk zudem exklusive Sonderkonditionen.
Besondere Leistungsmerkmale der Absicherung über das dbb vorsorgewerk in Kooperation mit der DBV
- Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit im Polizeivollzugsdienst
- Exklusiv: Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 63. Lebensjahr möglich
- Wachpolizisten können bereits eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die mit Statuswechsel zum Beamten auf Widerruf oder Probe ohne erneute Gesundheitsprüfung um die spezielle Dienstunfähigkeit erweitert werden kann.
Lassen Sie sich von den Kollegen der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk beraten: Mo- Fr von 8 bis 18 Uhr unter 030.4081-6444 oder E-Mail an: vorsorgewerk@dbb.de