Von wegen Luft und Liebe: Für die meisten Brautpaare muss es eine “Traumhochzeit” sein. Die Planungen rund um den schönsten Tag des Lebens bestimmen oftmals Wochen und Monate: Wo wird gefeiert? Wie soll die Torte aussehen? Was, wenn es regnet? Finanzthemen geraten da mal ganz schnell in den Hintergrund.
Unmittelbar nach der Hochzeit über finanzielle Dinge nachzudenken, ist auch nicht sonderlich romantisch – aber wichtig. Denn eine Heirat kann finanzielle Vorteile mit sich bringen, aber häufig müssen die Ehepartner dafür von sich aus tätig werden. Auf der anderen Seite sollten bestehende Versicherungen oder Verträge an die neue Situation angepasst werden, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.
Mit diesen einfachen Tipps des Bundesverbandes deutscher Banken können Paare nach dem Jawort ganz schnell Geld sparen:
- Einkommensteuer: Ehepaare werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, sofern sie nicht die Einzelveranlagung beantragen. Durch das Ehegatten-Splitting lohnt sich die gemeinsame Veranlagung besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination für Ehepaare ist zwar wichtig, ändert aber an der Gesamtsteuerlast nichts. Allerdings: Die richtige Kombination sorgt dafür, dass nach der Steuererklärung keine große Nachzahlung fällig wird.
- Sparer-Pauschbetrag: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zu 801 Euro pro Person steuerfrei. Für Verheiratete gilt demnach ein Freibetrag von 1.602 Euro, der gemeinschaftlich genutzt und auf mehrere Banken aufgeteilt werden kann.
- Steuervorteile: Bis zu 500.000 Euro können sich Ehepartner steuerfrei schenken oder vererben. Werden Immobilien oder Grundstücke übertragen, fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an.
- Versicherungen: Verheiratete sollten ihre Versicherungen abgleichen. Viele Policen lassen sich problemlos zusammenlegen. Dazu gehören die Rechtsschutz-, die Privathaftpflicht-, die Hausrat-, die Unfall– sowie die Auslandskrankenversicherung. Zur finanziellen Absicherung sollten sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen. Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung – spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt.
- Krankenversicherung: Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, beispielsweise um Kinder zu betreuen, kann der andere Partner ihn und die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern.
- Gemeinschaftskonto: Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für laufende Ausgaben. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei Varianten. Eheleute wählen meist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen kann. Dies ist beim Und-Konto anders, hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Nicht vergessen: Entscheiden Sie sich für ein Und-Konto oder behält jeder Partner sein eigenes Konto, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall die Bankangelegenheiten des jeweiligen anderen Partners geregelt werden können.
Das kostenfreie Bezügekonto der BBBank über das dbb vorsorgewerk bietet für Eheleute als Oder-Konto mit Einzelverfügungsbefugnis neben der kostenfreien Kontoführung viele weitere Vorteile speziell für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen.