Eine wichtige Frist für das Baukindergeld läuft am 31. Dezember 2020 ab! Wer von dem Zuschuss noch profitieren möchte, muss sich beeilen und bis spätestens Ende Dezember eínen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen haben.
Seit dem 18. September 2018 unterstützt der Staat mit dem Baukindergeld den Erwerb von Wohneigentum – und das mit bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren hinweg. In Bayern bekommen Familien mit dem Baukindergeld Plus noch 300 Euro zusätzlich pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Das Geld verschafft Familien zusätzlichen finanziellen Spielraum und soll gerade Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl der Wohneigentümer in Deutschland anzuheben.
Bezuschusst werden Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020. Alle in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen sind förderberechtigt. Zum 17. Mai 2019 hat die KfW die Antragsfrist verlängert. Familien und Alleinerziehende müssen den Antrag auf Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug, statt der bisherigen drei Monate, in die selbstgenutzte Immobilie stellen. Der Antrag kann unter diesen Bedingungen bis 31.12.2023 beantragt werden.
Weiterhin gilt, dass die erforderlichen Nachweisdokumente innerhalb von 3 Monaten nach Antragsstellung im KfW Zuschussportal (www.kfw.de/…/Bestandsimmobilie/Zuschussportal) hochgeladen werden müssen, um die Förderbedingungen einzuhalten und die Zahlungen zu erhalten.
+++ UPDATE (02.10.2020): Förderzeitraum für Baukindergeld wird verlängert +++
Laut Bundesregierung wird die Frist für Baugenehmigungen und Kaufverträge bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Verlängerung wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
Quelle: Wüstenrot
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