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Was darf eine Drohne – Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick

Hat Ihr Nachbar schon einmal eine Drohne über Ihren Garten fliegen lassen oder haben Sie selbst eine? Dann müssen Sie nun einiges beachten. Seit dem 01. Oktober 2017 gilt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen. In der Drohnen-Verordnung sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt, denn die kleinen praktischen Flieger gewinnen in verschiedenen Bereichen wie Fotografie, Baugewerbe, Dienstleistungen und bei Hobby-Piloten an immer größerer Bedeutung.

Wer haftet im Schadensfall?

In der Vergangenheit kam es schon häufig zu Unfällen, Abstürzen und sogar Kollisionen mit Drohnen. Deshalb gibt es seit Oktober die Kennzeichnungspflicht, damit im Schadensfall der Drohnenbesitzer schnell ausfindig gemacht werden kann. Kommt es zu einem Unfall mit einer Drohne, haftet derjenige, der die Drohne fliegt.

Aus diesem Grund gibt es für Flugobjekte die Versicherungspflicht. Somit müssen auch Hobby-Piloten solch eine Versicherung abschließen, denn Schäden können teuer werden. Bei der Kennzeichnungspflicht gibt es einige Unterschiede, die vorab beachtet werden müssen. Ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist dabei das Gewicht Ihrer Drohne.

Die Drohnen-Verordnung: Das steht drin

Bei Drohnen ab 250 Gramm muss eine Plakette mit Ihren Adressdaten angebracht werden, damit im Schadensfall der Besitzer schnellstmöglich gefunden wird. Haben Sie eine Drohne, die 2 bis 5 kg wiegt, müssen Sie besondere Flugkenntnisse nachweisen. Solch ein Nachweis kann entweder durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt werden oder auch durch einen Luftsportverband/Modellflugverband. Der Kenntnisnachweis ist 5 Jahre gültig und muss im Anschluss erneut beantragt werden. Sollten Sie sich für eine Drohne entscheiden, die 5 kg und mehr wiegt, benötigen Sie eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.

Fliegen ab 100 m Flughöhe & Flugverbote

Kann Ihre Drohne 100 m und höher fliegen, können Sie diese nur so hochsteigen lassen, wenn Sie eine behördliche Ausnahmeerlaubnis dafür erhalten haben. Wichtig ist zudem, dass an einigen Orten ein generelles Flugverbot gilt. Dazu gehören zum Beispiel: über Flughäfen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.

Quelle: Pressemitteilung AXA 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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