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Wohnungsbauprämie: Mehr staatliche Förderung für Bausparverträge

Gute Nachrichten für Sparer: Zum 1. Januar 2021 steigt die Wohnungsbauprämie (WoP). Zugleich wird sie durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen einem deutlich größeren Berechtigtenkreis zustehen. Ziel der Neuerungen sind die Stärkung der privaten Vermögensbildung sowie positive Impulse für den in Teilen Deutschlands sehr angespannten Wohnungsmarkt.

Die Prämie wird für eigene Sparleistungen von derzeit 8,8 Prozent auf zehn Prozent zulegen, wobei der maximal geförderte Sparbetrag ebenfalls von derzeit 512 Euro für einen Alleinstehenden auf 700 Euro pro Jahr steigt. Für Paare gelten 1.400 Euro (bisher 1.024 Euro) als neue Obergrenze. Unter dem Strich erhöht sich die jährliche WoP von rund 45 Euro auf 70 Euro für Alleinstehende, was einer Steigerung der direkten Förderung von 55 Prozent entspricht. Ebenso gilt dies bei verheirateten beziehungsweise in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Bausparern, deren Wohnungsbauprämie sich von rund 90 Euro auf 140 Euro pro Jahr erhöht.

Genauso positiv wie die direkte kräftige Erhöhung der staatlichen Prämie ist die spürbare Erweiterung des Berechtigtenkreises. Die Einkommensgrenzen, die den möglichen Bezug der WoP bestimmen, werden von derzeit 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende) auf 35.000 Euro steigen. Für Paare werden 70.000 Euro (nach 51.200 Euro) als neue Grenze markiert.

Nach Berechnungen von Wüstenrot wird es 2021 mehrere Millionen neue WoP-berechtigte Personen in Deutschland geben.

Quelle: Wüstenrot & Württembergische AG

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