Nach Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Autoversicherer für das Jahr 2018 rund 268.000 Wildunfälle registriert. Das waren zwar 7.000 weniger als im Vorjahr 2017, rechnerisch kollidiert trotzdem alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier.
Die Gefahr von Wildunfällen ist in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.
Das verursacht hohe Kosten: Die Versicherer zahlten 2018 für jeden Wildunfall mit einem Pkw im Schnitt mehr als 2.800 Euro. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle auf 757 Millionen Euro (plus zwei Prozent).
Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Benachrichtigen Sie die Polizei.
- Fassen Sie ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht an. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Machen Sie Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen.
- Rufen Sie den Versicherer an, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Nach einem Wildunfall bekommen Kaskoversicherte Schadenersatz
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.