Mit der Sorgerechtsverfügung sorgen Eltern dafür, dass ihre Kinder im schlimmsten Fall versorgt sind. Mit dieser Verfügung können Eltern also rechtzeitig klären, wer sich um die Kinder kümmern soll, wenn ihnen etwas zustößt. Wichtig: Das Sorgerecht für Kinder geht nicht automatisch auf nahe Verwandte über, wenn Eltern etwas passiert.
Dass im schlimmsten anzunehmenden Fall, wenn beide Elternteile ums Leben kommen, nahe Verwandte automatisch das Sorgerecht zugesprochen bekommen, ist eine weitverbreitete und dennoch falsche Annahme. Einige Dinge sollten Eltern mit der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung frühzeitig selbst regeln.
Dafür spricht:
Eine Sorgerechtsverfügung hilft Richtern, den am besten geeigneten Vormund für das Kind oder die Kinder zu finden.
Bestimmte Formalitäten müssen erfüllt sein, damit das Gericht die Erklärung anerkennen kann.
Zugegeben, in Deutschland passiert es relativ selten, dass beide Eltern gleichzeitig oder kurz hintereinander versterben. Doch auch für den unwahrscheinlichen Fall sollten Eltern dafür sorgen, dass ihr Versprechen, immer für das Kind zu sorgen, auch wirklich eingelöst wird. Für Alleinerziehende ist eine Sorgerechtsverfügung besonders notwendig. Denn im Ernstfall gibt es keinen automatischen Übergang des Sorgerechts auf beispielsweise einen neuen Lebenspartner, Freund, Patenonkel oder eine Lebenspartnerin, Freundin, Patentante.
So können Eltern festlegen, wer das Sorgerecht erhält
Die Sorgerechtsverfügung ist als Willenserklärung eine spezielle Form des Testaments. Es gelten dieselben Regeln. Idealerweise gehen Sie so vor:
- Überlegen Sie, wer als Vormund für Ihre Kinder in Betracht kommt. Benennen Sie einen gewünschten Vormund, eventuell auch eine Ersatzperson.
- Begründen Sie die Wahl des Vormundes (Vertrauensverhältnis, Alter, Wohnort und Familiensituation bieten hierbei gute Ansätze). Ein Richter wird sich bemühen, Ihrem Willen zu folgen und mit guten Argumenten können Sie ihn dabei unterstützen.
- Sie können auch Personen vom Sorgerecht ausschließen.
- Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem Menschen, den Sie als Vormund benennen wollen.
- Schreiben Sie die Sorgerechtsverfügung mit der Hand. Unterschreiben Sie das Dokument mit Vor- und Zunamen und vermerken Sie Ort und Datum.
- Unverheiratete Eltern sollten jeweils eine eigene Sorgerechtsverfügung wie oben beschrieben verfassen.
- Geben Sie die Verfügung der Person, die Sie benannt haben und behalten Sie selbst eine Kopie.
- Hinterlegen Sie eine Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht oder einem Notar.
Unser Tipp: Sie bekommen im Internet mit dem Suchwort „Sorgerechtsverfügung“ zahlreiche Möglichkeiten, Formulare und Muster zur Erstellung Ihrer eigenen Verfügung herunterzuladen.
Unser Tipp: Die Familie für den Todesfall absichern
Kommen die Eltern ums Leben, hat das neben den erwähnten rechtlichen Folgen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Kinder. Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung können Eltern ihre Kinder absichern. Wichtig zu wissen: Auch Minderjährige können als Bezugsberechtigte benannt werden. Experten empfehlen, dass zusätzlich zum festgelegten Bezugsrecht eine Verfügung getroffen wird, wer das Geld im Leistungsfall verwalten soll, falls der Bezugsberechtigte minderjährig ist. Wird ein Vormund angegeben, kann dieser entscheiden, wozu die Versicherungssumme verwendet wird. Ansonsten wird die Leistung an den vom Vormundschaftsgericht bestellten Vormund des Minderjährigen erbracht.
Über das dbb vorsorgewerk können dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen beim langjährigen und exklusiven Kooperationspartner für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung, der DBV Deutsche Beamtenversicherung, eine Risikolebensversicherung abschließen und von 1% Beitragsvorteil profitieren: www.dbb-vorteilswelt.de/risikolebensversicherung-dbv