Wer die Suche nach einer neuen Bleibe erfolgreich hinter sich gebracht hat, stellt schnell fest, dass ein Umzug zahlreiche Arbeiten, Formalitäten und Fristen mit sich bringt. Dazu gehört nicht zuletzt auch die Ummeldung der Stromvertrags. Rechtzeitigkeit ist hier das Schlüsselwort.
Wer sich zu spät um einen neuen Stromanbieter bemüht oder Details bei der Kündigung vergisst, hat hinterher oft mehr Arbeit und Kosten. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Prüfen Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung
Die erste Aufgabe: den aktuellen Stromvertrag zu kündigen. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern und die Fristen aus Ihrem Vertrag zu beachten. Oft entsteht durch einen Umzug das Recht zur Sonderkündigung, zum Beispiel wenn Ihr Versorger Sie an der neuen Adresse nicht mehr beliefern kann oder wenn dort schon ein Stromvertrag vorhanden ist, z.B. wenn Sie zu Ihrem Partner ziehen. In bestimmten Situationen ist es allerdings möglich, dass Ihr Versorger auf die weitere Erfüllung des Vertrags besteht – und zwar dann, wenn Sie innerhalb des Netzgebietes des Anbieters umziehen und die Belieferung fortgeführt werden kann.
Kündigen Sie dem aktuellen Stromanbieter korrekt und fristgemäß
Eine Kündigung des Liefervertrages sollte immer in nachweisbarer Form erfolgen und mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name und Adresse des Stromanbieters
- Datum des Schreibens
- Hinweis auf anstehenden Umzug als Grund für die Sonderkündigung
- Zeitpunkt, ab dem die Kündigung wirksam werden soll
- Kundennummer und Nummer Ihres Stromzählers
- Die aktuelle sowie zukünftige Adresse
- Ihre Unterschrift
Analysieren Sie Ihren Bedarf und wählen Sie einen passenden Stromanbieter
In einem nächsten Schritt sollten Sie sich einen neuen Stromanbieter für die neue Wohnung suchen. Auch das sollten Sie rechtzeitig tun, spätestens mit einer Vorlaufzeit von drei bis sechs Wochen. Wer beim Umzug nicht an seinen Stromvertrag gedacht hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Die Belieferung mit Strom und Gas ist in Deutschland gesetzlich gesichert. Sie werden also nie im Dunklen sitzen, müssen aber in der Grundversorgung mit ungünstigeren Konditionen als bei einem alternativen Anbieter rechnen.
Wer im Umzugsstress keine Zeit findet, kann den Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt noch angehen. Der Grundversorgungsvertrag bedarf keiner gesonderten Kündigung, dies erledigt der neue Anbieter für Sie. Es gelten in diesem Fall besonders kurze Fristen. Meistens endet die Grundversorgung vierzehn Tage nach Bestätigung des Vertrages durch den neuen Anbieter.
Neuer Anbieter, neuer Tarif – aber welcher?
Die Anbieterauswahl ist groß und kann voller Tücken stecken. Deshalb sollten Sie die Angebote anhand verschiedener Kriterien wie Vertragslaufzeit, Boni, Grundgebühren und Preisgarantien prüfen. Hilfreich ist zudem die Schätzung des eigenen Verbrauchs, den Sie an Ihrer aktuellen Stromabrechnung ablesen können. Beachten Sie auch die Bewertungen anderer Kunden, um die Zuverlässigkeit eines Anbieters einzuschätzen.
Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden, erhalten Sie zeitnah Ihre Vertragsbestätigung und wissen, an welchem Datum die Stromlieferung beginnt. Wenn Sie den Wechsel rechtzeitig beauftragt haben, ist das der Tag Ihres Umzuges. An diesem Tag brauchen Sie dann nur noch den Zählerstand an Ihrer alten Adresse ablesen und Ihrem alten Versorger oder Vermieter melden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, storniert außerdem eine etwaige Einzugsermächtigung beim alten Versorger. Unser Tipp: Machen Sie am Tag des Auszugs ein Foto des Zählers. Dann haben Sie später bei möglichen Streitigkeiten selbst einen Nachweis über den Verbrauch, für den Sie noch aufkommen müssen.
Die praktische Alternative (nicht nur beim Umzug): Stromwechselservice-Dienst beauftragen
Sie haben beim Lesen der letzten Absätze gedacht: Oje, was für ein Aufwand? Habe ich eigentlich nicht anderes zu tun? Kann mir das nicht jemand abnehmen?
Über den dbb vorteilsClub steht dbb Mitgliedern und ihren Angehörigen eine komfortable Lösung zur Verfügung: der Wechselservice für Strom- und auch Gastarife.
Anbieter dieses praktischen Services ist Wechselpilot. Übernommen wird dabei der gesamte Vertragswechsel. Um den Tarifvergleich und Kündigungsfristen muss man sich nicht selbst kümmern. Wechselpilot wurde von der Stiftung Warentest im Verbrauchermagazin “finanztest” mit “Sehr empfehlenswert” getestet. Das Unternehmen erzielt für seine Kunden mit seinem Service eine durchschnittliche Ersparnis von 270 Euro pro Vertrag – und das langfristig, Jahr für Jahr. Als zusätzlichen Bonus erhalten alle Mitglieder des dbb vorteilsClub, die bei Wechselpilot Kunde werden, einen Cashback von 25 Euro.
Weitere Infos zum Wechselservice lesen Sie hier…