Die weiße Pracht des Winters hat auch ihre Schattenseiten, und die heißen vor allem Schneelawinen und Schneelast. Es kann teuer werden, wenn zum Beispiel eine Schneelawine vom Haus abgeht und einen Passanten oder ein Auto unter sich begräbt oder die Schneelast das Dach eindrückt. Welche Versicherung kommt dann für die Schäden auf?
Schneelawine und Verletzte
Geht eine Schneelawine vom Dach eines Mehrfamilienhauses ab und verletzt einen Passanten, so greift in der Regel eine vorhandene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
In der gleichen Situation bei einem Einfamilienhaus greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers, sofern dieser das Haus selbst bewohnt. Diese kommt übrigens auch dann zum Tragen, wenn etwa ein Passant auf dem glatten Gehweg ausrutscht. Allerdings: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Grundstücksflächen tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Gut zu wissen: Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleister. Von der Kontrollpflicht sind sie damit jedoch nicht befreit. Unser Angebot für eine private Haftpflichtversicherung mit Mitgliedsvorteil (3 % Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder) finden Sie auf www.dbb-vorteilswelt.de/…/dbv-boxflex-phv
Schneelawine auf Auto
Wird ein Auto durch eine Schneelawine beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, führt der erste Kontakt zur Kfz-Vollkaskoversicherung. Unter gewissen Umständen können Betroffene Schadenersatzansprüche gegen Hauseigentümer geltend machen. Allerdings nur, wenn diese ihre Pflichten vernachlässigen haben. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel eine regionale Verpflichtung für Schneefänge ignoriert oder bei Gefahr im Verzug nicht angemessen reagiert wurde. In solchen Fällen prüft die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ob ein Anspruch besteht, und deckt die Schäden gegebenenfalls ab.
Schäden durch Schneelast
Kommt es durch eine Schneelast auf dem Dach zu Schäden am Gebäude, greift keinesfalls automatisch die Wohngebäudeversicherung. Wichtig: Auf der sicheren Seite sind nur Versicherte, die zusätzlich eine Elementarschadenabdeckung abgeschlossen haben. Denn eine Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Grundrisiken – also etwa bei Schäden durch Brand, Blitzschlag sowie Sturm und Hagel.
Überprüfen Sie daher rechtzeitig, ob in Ihrem Vertrag ein Elementarschutz enthalten ist. Nur dann werden Kosten für Schäden durch Naturgewalten wie Schneelawinen, Schneelast, Erdrutsch, Hochwasser oder Starkregen erstattet.
Unser Tipp: Bei der BOXflex Wohngebäudeversicherung der DBV sichern Sie sich 3 % Beitragsnachlass als Mitgliedsvorteil für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen. Für die wichtige Elementarschadenabdeckung sorgt der “Baustein Elementar”.