Gegen Lawinen und Schneemassen optimal versichert sein © Pexels.com

Schneeschäden: Diese Versicherungen greifen

Die weiße Pracht des Winters hat auch ihre Schattenseiten, und die heißen vor allem Schneelawinen und Schneelast. Es kann teuer werden, wenn zum Beispiel eine Schneelawine vom Haus abgeht und einen Passanten oder ein Auto unter sich begräbt oder die Schneelast das Dach eindrückt. Welche Versicherung kommt dann für die Schäden auf?

Schneelawine und Verletzte

Geht eine Schneelawine vom Dach eines Mehrfamilienhauses ab und verletzt einen Passanten, so greift in der Regel eine vorhandene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

In der gleichen Situation bei einem Einfamilienhaus greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers, sofern dieser das Haus selbst bewohnt. Diese kommt übrigens auch dann zum Tragen, wenn etwa ein Passant auf dem glatten Gehweg ausrutscht. Allerdings: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Grundstücksflächen tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Gut zu wissen: Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleister. Von der Kontrollpflicht sind sie damit jedoch nicht befreit. Unser Angebot für eine private Haftpflichtversicherung mit Mitgliedsvorteil (3 % Beitragsnachlass für dbb-Mitglieder) finden Sie auf www.dbb-vorteilswelt.de/…/dbv-boxflex-phv

Schneelawine auf Auto

Wird ein Auto durch eine Schneelawine beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, führt der erste Kontakt zur Kfz-Vollkaskoversicherung. Unter gewissen Umständen können Betroffene Schadenersatzansprüche gegen Hauseigentümer geltend machen. Allerdings nur, wenn diese ihre Pflichten vernachlässigen haben. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel eine regionale Verpflichtung für Schneefänge ignoriert oder bei Gefahr im Verzug nicht angemessen reagiert wurde. In solchen Fällen prüft die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ob ein Anspruch besteht, und deckt die Schäden gegebenenfalls ab.

Schäden durch Schneelast

Kommt es durch eine Schneelast auf dem Dach zu Schäden am Gebäude, greift keinesfalls automatisch die Wohngebäudeversicherung. Wichtig: Auf der sicheren Seite sind nur Versicherte, die zusätzlich eine Elementarschadenabdeckung abgeschlossen haben. Denn eine Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Grundrisiken – also etwa bei Schäden durch Brand, Blitzschlag sowie Sturm und Hagel.

Überprüfen Sie daher rechtzeitig, ob in Ihrem Vertrag ein Elementarschutz enthalten ist. Nur dann werden Kosten für Schäden durch Naturgewalten wie Schneelawinen, Schneelast, Erdrutsch, Hochwasser oder Starkregen erstattet.

Unser Tipp: Bei der BOXflex Wohngebäudeversicherung der DBV sichern Sie sich 3 % Beitragsnachlass als Mitgliedsvorteil für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen. Für die wichtige Elementarschadenabdeckung sorgt der “Baustein Elementar”.

    Anmeldung zum Rundschreiben für Funktions- und Mandatstragende im dbb beamtenbund und tarifunion

    Ich willige jederzeit widerruflich ein, das mir die dbb vorsorgewerk GmbH per E-Mail Informationen und Angebote für Funktions- und Mandatstragende aus den Bereichen Versicherung & Vorsorge, Kredite & Finanzen, Einkauf, Reisen und Auto zusenden darf.
    Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Zustellung des E-Mail-Rundschreibens für Funktions- und Mandatstragende des dbb vorsorgewerk gespeichert und verwendet. Hierzu erhält unser US-Dienstleister MailChimp, der sich vertraglich zur Einhaltung der EU-Datenschutzvorgaben verpflichtet hat, Ihre Mail-Daten. An andere Dritte geben wir keine Daten weiter. Unser Newsletter wird mithilfe von Mailchimp analysiert und ausgewertet. Dabei wird Ihr Lese- und Klickverhalten elektronisch erfasst. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation: Datenschutz

    Sie können sich selbstverständlich jederzeit unter folgendem Link vom Rundschreiben abmelden: Abmeldelink

    ×

    Sie haben da Tracking per Cookie erfolgreich deaktiviert.

    ×

    START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH