2019 startet ungemütlich: Stürmischer Jahresbeginn an Nord- und Ostsee, Blitzeis-Chaos in Hessen und Experten diskutieren über einen extrem kalten Winter. Wer die alte Faustregel von „O bis O“, also Winterbereifung von Oktober bis Ostern, nicht befolgt und weiterhin auf Sommerreifen unterwegs ist, sollte jetzt umgehend umrüsten. Was Sie , vor allem seit letztem Jahr an Neuerungen zu beachten haben, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Das steht in der Straßenverkehrsordnung
Vielen Autofahrern bzw. -besitzern scheint Umfragen zufolge zudem unbekannt zu sein, dass in Deutschland seit vergangenem Jahr eine Winterreifenpflicht gilt. Diese schreibt zwar keinen bestimmten Zeitraum vor, in dem die Autos mit Winterbereifung versehen sein müssen. Vielmehr gilt weiterhin, dass bei „winterlichen Witterungsverhältnissen“ Winterreifen auf dem Auto zu sein haben. Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab 2018 jedoch die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus. Zulässig für den Winterbetrieb sind vielmehr nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Grundsätzlich, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte nur noch unterwegs sein sollten, wenn ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, die das neue Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. Dabei handelt es sich um ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Die Kennzeichnung M+S genügt nicht mehr. Das gilt bislang jedoch nur für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Für vorher produzierte M+S-Pneus wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 eingeräumt. Das bedeutet, dass Autobesitzer ihre vorhandenen Winterreifen nicht direkt auf den Müll schmeißen müssen.
Weiterhin unverändert Bestand hat die Regelung, dass Autofahrer, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit der vorgeschriebenen Winterbereifung unterwegs sind, mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Dabei ist die Höhe der Bestrafung gestaffelt: Wer lediglich bei entsprechender Witterung ohne Winterbereifung erwischt wird, muss 60 Euro „abdrücken“. Obendrauf gibt’s einen Punkt im „Verkehrssünderregister“. Behindert ein Fahrer in einem falsch bereiften Auto zudem den Verkehr, kann ihn das 80 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Reifen drohen 100 Euro sowie ein Punkt. Und wer wegen falscher Bereifung im Winter einen Unfall verschuldet, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen.
Doch damit nicht genug. Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann auch Unannehmlichkeiten mit der Versicherung nach sich ziehen. Zwar stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellvertretend fest, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden eines Unfallopfers auch dann übernimmt, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Doch der kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden. Auch ein Vollkaskoschutz kann demnach – in schweren Fällen sogar vollständig – gekürzt werden, „wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt“, so der GDV.
Abgesehen von diesen drohenden Sanktionen raten Experten auch aus Sicherheitsaspekten zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung. Begründung: Winterreifen mit weicheren Gummimischungen bremsen bei niedrigen Temperaturen unter sieben Grad besser und halten sicherer die Spur als die härteren Sommerreifen. Und für neue Pneus mit dem Alpine-Symbol spricht demnach, dass die Reifen mit der Berg-Schneeflocke-Kennzeichnung Bremstests auf Schnee zu bestehen haben. Das brauchten die alten M+S-Reifen nicht, um als wintertauglich anerkannt zu werden. Insofern schreiben die Fachleute den neuen Alpine-signierten Winterreifen Vorteile bei der Sicherheit zu.
Quelle: Goslar Institut, Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.