Die Weichen für eine optimale Absicherung werden gleich zu Beginn der Beamtenlaufbahn gestellt. © Syda Productions - fotolia.com

Optimale Absicherung für junge Beamtinnen und Beamte

An alles gedacht? Beamtinnen und Beamte benötigen spezielle, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungen. Die Weichen für eine optimale Absicherung werden gleich zu Beginn der Beamtenlaufbahn gestellt.

Viele, die ihr Berufsleben im öffentlichen Dienst starten, wundern sich, wie häufig sich Regeln und berufsspezifische Risiken von denen für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft unterscheiden. So haftet man für Schäden, die im Rahmen des Dienstverhältnisses fahrlässig verschuldet werden. Auch wer seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, steht vor einschneidenden Veränderungen. Dies kann nur mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz abgefedert werden. Da junge Beamtinnen und Beamte viele Versicherungen neu abschließen, sollten sie vor der Entscheidung für einen Anbieter und Tarif sich ausführlich informieren. Wenn die Versicherungskonditionen nicht zur Berufssituation passen, steht man im Ernstfall eventuell im Regen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, hat als Spezialversicherer für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst ein auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmtes Paket aus Produkten, Services, Beratung und Betreuung geschnürt. Zusätzlich profitieren dbb-Mitglieder bei der DBV von attraktiven Beitragsvorteilen für Neuverträge.

Die Beihilfe: Das Krankensicherungssystem für Beamte und Richter

Der Dienstherr kommt damit für Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten auf. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Bemessungssatz (meist 50%). Die Restkosten sollten über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden. Um den PKV-Nachweis zum Dienstbeginn vorlegen zu können, empfiehlt das dbb vorsorgewerk, sich rechtzeitig um den Abschluss zu kümmern. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits dbb-Mitglied ist, erhält bei der DBV gleichzeitig einen Beitragsnachlass in Höhe von 3% (tarifabhängig)! Die Spezialisten der DBV helfen hier auch bei der Wahl des richtigen Tarifs.

Das passiert nicht immer nur den anderen

Wenn Beamte Fehler machen, die einen großen Schaden zur Folge haben, haftet im Normalfall der Dienstherr. Handelt man allerdings grob fahrlässig, muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Gerade bei Polizei, Justiz und Zoll ist das Risiko hoch, dass etwas schiefläuft. Auch bei Lehrern und Verwaltungsbeamten gibt es Gefahrenpotenziale. Eine grobe Fahrlässigkeit wird mit einer Diensthaftpflicht- und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Sie übernimmt auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

„Das schaffe ich nicht mehr“

Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben, können dienstunfähig geschrieben werden. Was manche nicht wissen: Eine bereits vor dem Einstieg in den öffentlichen Dienst abgeschlossene „normale“ Berufsunfähigkeitspolice bietet in der Regel für diese Situation keine bedarfsgerechte Absicherung. Nur eine allgemeine oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung (inkl. Absicherung bei Teildienstunfähigkeit) stellt sicher, dass der Beamte im Fall der Fälle eine Rente gezahlt bekommt.
Wichtig: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn. Man wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, in den ersten 5 Jahren bestehen aber in der Regel keinerlei gesetzliche Rentenansprüche. Deshalb ist für junge Beamtinnen und Beamte eine Dienstanfänger-Police sehr empfehlenswert. Mit ihr erwirbt man den Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, kombiniert mit einer privaten Altersvorsorge.

Das kann richtig weh tun

Beamte sind nicht nur am Arbeitsplatz Gefahren ausgesetzt, oft passieren folgenreiche Unfälle außerhalb des Dienstes. Laut Unfallstatistik lag bei den knapp 10 Mio. bei einem Unfall Verletzten die Ursache in ca. 73% der Fälle in der Freizeit bzw. im häuslichen Bereich – Tendenz steigend (2015; Quelle: Statista/baua)

Vorsicht: Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Unfallfürsorge der Beamtenversorgung erbringen bei privaten Sport- und Freizeitunfällen keine Leistungen. Bleibende Gesundheitsschäden können aber hohe Kosten zur Folge haben, wenn beispielsweise Wohnung oder Auto umgebaut werden müssen. Diese gefährliche Lücke schließt eine Risiko-Unfallversicherung. Wer sie bereits frühzeitig abschließt, zum Beispiel während Ausbildung oder Studium, wird mit günstigen Prämien belohnt. Denn je länger man wartet, desto höher ist das Risiko von Vorerkrankungen oder Unfällen vor Versicherungsbeginn. Wichtig ist auch das Angebot eines hilfreichen Reha-Managements, denn um wieder richtig gesund und einsatzfähig zu werden, braucht es oft Zeit und Pflege.

  • Exklusiv für dbb-Mitglieder und Angehörige: 3% Beitragsnachlass bei Abschluss einer Unfallversicherung bei der DBV.

Mal einfach das dbb vorsorgewerk fragen!

Auf den Internetseiten des dbb vorsorgewerk (dbb-vorteilswelt.de/versicherung) können sich Berufsstarter im öffentlichen Dienst über die für sie wichtigen Versicherungen informieren. Die Kundenberatung des dbb vorsorgewerk steht telefonisch – montags bis freitags von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030 4081 6444 begleitend zur Seite und vermittelt auf Wunsch gerne einen Berater vor Ort.

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