Ein Schließfachschlüssel, der im Nachlass auftaucht oder ein Hinweis auf alte Sparbücher in den Unterlagen? Es kommt vor, dass Hinterbliebene auf Vermögen des Verstorbenen nur vage Hinweise oder dazu gar keine Kenntnis haben. Was können mögliche Erben in einer solchen Situation tun? Die Experten des Bankenverbandes haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Die gute Nachricht: Man kann sich mit Unterstützung der infrage kommenden Bankenverbände und deren Mitgliedsinstitute aktiv auf die Suche nach unbekanntem Vermögen des oder der Verstorbenen machen. Denn dafür gibt es spezielle Nachforschungsverfahren.
So funktioniert das Nachforschungsverfahren
Sofern in Nachlassfällen unbekannte Konten, Wertpapierdepots oder Schließfächer bei einer privaten Bank vermutet werden, führt der Bundesverband deutscher Banken als Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland das Suchverfahren durch. Ein Verzeichnis aller Mitgliedsbanken des Verbandes steht auf bankenverband.de/ueber-uns/mitglieder zur Verfügung.
Die Suche berücksichtigt dabei naturgemäß nur aktuell bestehende und auf den Namen des Verstorbenen lautende Konten. Nach bereits aufgelösten Konten kann nicht mehr gesucht werden. Findet sich eine Bank, bei der noch ein Vermögenswert schlummert, setzt sich diese mit den Erbberechtigten direkt in Verbindung.
Das Nachforschungsverfahren bezieht sich auf das ganze Bundesgebiet. Wenn man also Vermögenswerte im Ausland vermutet, sollte man sich an die betreffenden ausländischen Bankenverbände wenden.
Und falls bereits die Vermutung besteht, dass sich ein Konto bei einer bestimmten Bank befindet, sollte selbstverständlich bei dieser direkt angefragt werden.
Erbberechtigung muss nachgewiesen werden
Das Nachforschungsverfahren beim Bankenverband ist kostenlos. Um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, muss aber nachgewiesen werden, dass man erbberechtigt ist. Für die Legitimation reicht es aus, eine Kopie des Erbscheins oder des vom Gericht eröffneten Testaments nebst der Eröffnungsniederschrift vorzulegen. Gebraucht wird zudem die letzte Anschrift des oder der Verstorbenen, und die eigene Adresse muss angegeben werden. Alle Unterlagen können an die E-Mail-Adresse nachforschung@bdb.de geschickt werden.
Im Nachlass recherchieren
Hinweise darauf, dass sich eventuell noch ein Vermögenswert im Nachlass befindet, ergeben sich beispielsweise über alte Kontoauszüge oder über ein Schreiben einer Bank.
Nachforschung in Deutschland
Das Nachforschungsverfahren des Bankenverbandes bezieht sich nur auf seine Mitglieder, die privaten Banken. Es haben sich fast alle dem Verfahren angeschlossen.
Wie die privaten Banken haben auch die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken entsprechende Nachforschungsverfahren: Den Sparkassen- und Giroverband sind über die E-Mail-Adresse nachforschung@dsgv.de erreichbar. Das Nachforschungsverfahren der Volks- und Raiffeisenbanken ist über bvr.de/Service/Kontonachforschung beantragbar.
Wer nach Vermögen bei sonstigen öffentlichen Banken und Landesbausparkassen recherchieren will, muss sich an die einzelnen Institute wenden. Der Bundesverband öffentlicher Banken bietet kein Nachforschungsverfahren an.
Nachforschung im Ausland
Falls Vermögen im Ausland vermutet wird, sollten die betreffenden ausländischen Bankenverbände kontaktiert werden. Viele europäische Verbände der privaten Banken sind beispielsweise Mitglied in der European Banking Federation (EBF).
Vermögenswert ist steuerlich relevant
Egal, zu welchem Zeitpunkt oder ob man im In- oder Ausland fündig geworden ist: Nicht vergessen, dass auch ein Vermögenswert, der erst nach Jahren auftaucht, steuerlich relevant ist. Dieser muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Vorbereitung zu Lebzeiten hilft den Erben
Am besten ist es natürlich, wenn erst gar keine Unklarheiten im Zusammenhang mit einem Erbe entstehen. Daher sollte man selbst auch schon zu Lebzeiten an die Hinterbliebenen denken. Indem man beispielsweise für die Vermögenswerte eine Liste anlegt oder Kopien von wichtigen Unterlagen anfertigt. Heute werden viele Konten und Depots ausschließlich online geführt. Mit einer Auflistung aller Kontoverbindungen, Wertpapierdepots oder Mietverträge zu Schließfächern, verschafft man den späteren Erben einen umfassenden Blick auf die eigenen Vermögenswerte.
QUELLE: Bundesverband deutscher Banken e.V.