Wer einen Bausparvertrag abschließt, bildet Eigenkapital für den Immobilienerwerb und profitiert von staatlichen Fördermitteln. Alle, die bis Jahresende aktiv werden, erhalten noch die vollen Zuschüsse für das laufende Jahr.
Ein Bausparvertrag ist als stabiles Fundament der frühzeitigen Eigenkapitalbildung auch in der Niedrigzinsphase empfehlenswert. Er wirkt als “Zins(ver)sicherung” gegen mögliche Zinssteigerungen in den nächsten Jahren. Bausparer können sich also die aktuell günstigen Zinsen für ihr zukünftiges Immobilienvorhaben sichern.
Der Abschluss sollte noch vor dem Jahreswechsel in Angriff genommen werden, denn dadurch bekommt man rückwirkend für 2019 die maximalen Zulagen.
A) Arbeitnehmer-Sparzulage
Sie gibt es für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Dienstherrn/Arbeitgeber in einen Bausparvertrag einzahlen. Es winken bis zu 43 Euro im Jahr, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Bei einer Auszahlung innerhalb von sieben Jahren muss das geförderte Guthaben für Investitionen rund ums Eigenheim eingesetzt werden. Nach dieser Bindungsfrist ist das Guthaben frei verfügbar.
B) Wohnungsbauprämie
Die „WoP“ können alle Bausparer ab 16 Jahren beantragen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht überschreitet (Verheiratete 51.200 Euro). 8,8 Prozent gibt es dann auf den Sparbeitrag obendrauf. Tipp: Um die volle Zulage einzustreichen, muss man als Alleinstehender jährlich mindestens 512 Euro sparen, Ehepaare 1.024 Euro. Diese Sparbeiträge ergeben dann rund 45 beziehungsweise rund 90 Euro Zulage pro Jahr.
UPDATE: Zum 1. Januar 2021 steigt die Wohnungsbauprämie! Zugleich wird sie durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen einem deutlich größeren Berechtigtenkreis zustehen. Mehr lesen Sie hier…
C) Wohn-Riester
Mit der Riester-Rente fördert der Staat die Bildung einer privaten Vermögensanlage fürs Rentenalter. Eine Möglichkeit ist, die Fördermittel für Wohn-Riester zu nutzen. Denn auch Wohneigentum ist eine Form der Altersvorsorge. Im vergangenen Jahr wurde die Grundzulage erhöht! Beim Wohn-Riestern fließen die Beiträge in zertifizierte Bausparverträge oder Immobiliendarlehen. Ziel kann der Bau oder der Kauf einer selbst genutzten Immobilie, die Tilgung eines Darlehens, aber auch der altersgerechte Umbau im eigenen Zuhause sein. Übrigens: Fürs Wohn-Riestern gelten keine Einkommensgrenzen.
Finanzspritze für Familien
Mit dem Baukindergeld greift der Staat Familien, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen, unter die Arme. Über zehn Jahre hinweg gibt es bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind. Wer von dieser Förderung profitieren möchte, sollte zügig handeln: Bis 31.12.2020 muss eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegen. Der Antrag ist online im KfW-Zuschussportal bis sechs Monate nach dem Einzug zu stellen.
Unser Tipp: Wohnsparen mit Wüstenrot und alle staatlichen Förderungen nutzen
dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder; Enkel) sparen beim Abschluss eines Bausparvertrages bei Wüstenrot 50 Prozent der Abschlussgebühr*! Und wenn sie später dann bauen, profitieren sie von einem attraktiven Zinsvorteil für die Baufinanzierung, der über die Laufzeit des Darlehens mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen kann!
*: Dieser Mitgliedsvorteil ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) für sämtliche „Wohnspartarife“ verbrieft. Jedes Mitglied hat somit Anspruch auf Ersparnis der halben Abschlussgebühr.