Existenzschutz für Kinder

Existenzschutz für Kinder

Existenzschutzversicherung für Kinder

Ihr Kind ist das Liebste, was Sie haben. Deshalb möchten Sie ihm größtmöglichen Schutz bieten – gerade bei schweren Krankheiten oder Unfällen. Auch wir können Ihr Kind nicht vor diesen Risiken bewahren, aber es vor den finanziellen Folgen schützen.
Die Kinder-Existenzschutzversicherung über das dbb vorsorgewerk in Zusammenarbeit mit der DBV bietet eine umfassende und günstige Absicherung. Somit können Sie sich sicher sein, dass im Ernstfall für die finanzielle Sicherheit Ihres Kindes rundum gesorgt ist – und das schon ab einem Alter von 6 Monaten. Wir unterstützen Sie, wenn es darauf ankommt – denn die gesetzlichen Leistungen reichen meist bei weitem nicht aus, um zusätzliche Kosten für Behandlungs-, Reha- oder Pflegemaßnahmen zu decken.

Damit sie sich voll und ganz auf die Gesundheit Ihres Kindes konzentrieren können, halten wir Ihnen finanziell den Rücken frei und unterstützen Sie bei seiner Wiedereingliederung in ein normales Leben.

Auch Großeltern und Paten können mit der Kinder Existenzschutzversicherung einen wichtigen Beitrag für die finanzielle Absicherung leisten.

Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten und Unfällen
Zusätzliches Reha-Management

Monatliche Rente im Leistungsfall

Jetzt absichern und Vorteile nutzen!

Tarifdetails und Leistungen zur Existenzschutzversicherung für Kinder

Was man sonst noch wissen sollte:

  • Die Kinder-Existenzschutzversicherung kann im Alter zwischen 6 Monaten und 15 Jahren abgeschlossen werden.
  • Der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem 18. Lebensjahr. Es besteht dann die Möglichkeit, mit vereinfachter Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene einzutreten.
  • Der Versicherungsnehmer hat vom ersten Jahr ein monatliches Kündigungsrecht.
  • Bei schweren Krankheiten, dem Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit besteht eine Wartefrist von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn. Bei Multipler Sklerose beträgt die Wartezeit zwölf Monate. Die Frist entfällt bei Unfällen.
  • Um mit steigenden Kosten, z. B. durch Inflation, Schritt zu halten, können Sie eine Anpassung der Versicherungssumme und des Beitrags um jährlich 3 % vereinbaren.
  • Auch als Variante mit Beitragsrückzahlung abschließbar – die Geschenkidee für Großeltern, Paten u.a.

Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine monatliche Rente. Es wird geleistet:

  • Schon ab einer 50 %-igen Invalidität nach einem Unfall und/oder
  • Bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Herz, Lunge, Nieren, Leber oder einer Krebserkrankung ab Stadium II und/oder
  • bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen sowie bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten und/oder
  • ab Pflegegrad 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zahlung der monatlichen Rente bei schweren Kranheits- und Unfallfolgen unabhängig von den Leistungen aus anderen gesetzlichen und privaten Versicherungen
  • Bei schweren Operationen, z.B. an Hirn, Herz oder Leber, oder bei einer Krebsdiagnose, Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente, um kurzfristigen Kapitalbedarf abdecken zu können
  • Im Leistungsfall steigt die Rente ab dem zweiten Jahr um 1,5 % jährlich
  • Individuelle Festlegung der monatlichen Rente bei Vertragsabschluss – zwischen 250 € und 2.000 €
  • Service- und Beratungsleistungen (Reha-Management) zur schulischen und beruflichen Wiedereingliederung des Kindes
  • Übernahme der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers
  • Teilnahme am Programm Kinder!Kinder! mit vielen nützlichen Tipps und Geschenken rund um die Themen Sicherheit und Prävention
  • 3 % Beitragsnachlass

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