Auslandsreisekrankenversicherung - Jahrestarif für Familien und Paare
Sichern Sie sich für den Fall der Fälle ab – für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Beiträge für alle privaten Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen sowie Dienstreisen bis zu 10 Tage mit jährlicher Verlängerung:
Reise-Krankenversicherung Jahresabschluss für Einzelpersonen
bis 64 Jahre | ab 65 Jahre | |
Jahresbeitrag | 14,90€ | 81,00€ |
Reise-Krankenversicherung Jahresabschluss für Familien/Paare
bis 64 Jahre | ab 65 Jahre² | |
Jahresbeitrag | 29,90€ | 154,00€ |
1 Im Familientarif kann der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner bzw. der Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder (auch Adoptiv- Stief- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres versichert werden, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben.
2 Sobald eines der Familienmitglieder das 65. Lebensjahr überschritten hat, wird der höhere Beitrag fällig.
Tarifdetails und Leistungen zur Auslandsreisekrankenversicherung - Jahrestarif für Familien und Paare
Unsere Highlights für Familien
Für Familien haben wir in unseren Tarifen ganz besondere Highlights:
Unser Familientarif: Sparen Sie jetzt mit unseren speziellen Tarifen für Familien oder Paare. Versichert sind Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner, sowie Ihre Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn diese noch mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben – egal ob Sie gemeinsam oder einzeln verreisen.
- Betreuung von Kindern: Sollten Sie aufgrund von schwerer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Betreuungspflichten nicht mehr nachkommen können. Wir organisieren und übernehmen die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder am Urlaubsort oder die Rückholung in die Heimat.
- Rooming-In: Sollte ein minderjähriges Kind stationär Behandelt werden, übernehmen wir die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Mitaufnahme einer nahestehenden Begleitperson. So muss Ihr Kind nicht alleine in einem fremden Krankenhaus liegen.
Zahnschmerzen, Kreislaufprobleme, Durchfall – dies sind die typischen Urlaubskrankheiten. Aber auch schwere Erkrankungen oder Unfälle können Sie unerwartet treffen.
Denn was passiert, wenn etwas passiert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Sie außerhalb von Deutschland trotz europäischer Krankenversicherungskarte nicht ausreichend versorgt. Versicherungsschutz besteht nur in Staaten, die der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum angehören oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.
Die Beihilfe übernimmt ebenfalls nicht alle Aufwendungen, die außerhalb der Europäischen Union entstehen.
Bei Arztbesuchen im Ausland werden die Regelungen des Behandlungslandes angewandt. Sie können sich also nicht auf den hohen Standard des deutschen Gesundheitswesens verlassen – Mehrleistungen zahlen Sie selbst.
Außerdem kann es im Ausland zu Leistungen kommen, die generell von der GKV oder der Beihilfe nicht oder nicht voll übernommen werden, wie zum Beispiel höherwertige Behandlungen als Privatpatient oder der Rücktransport ins Heimatland. Diesen müssen Sie in jedem Fall aus eigener Tasche zahlen. Wussten Sie, dass Sie für einen Ambulanzflug leicht mehrere zehntausend Euro aus eigener Tasche zahlen?
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
- Freie Arztwahl
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- Ärztlich verordnete Heil- und unfallbedingte Hilfsmittel
- Zahnärztliche Leistungen, z. B. schmerzstillende Zahnbehandlung
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Bestattung im Ausland oder Überführung an den Wohnort
- Versicherungsschutz auf privaten und beruflichen Reisen
Viktoria B. erleidet beim Skifahren in Österreich eine Oberarmfraktur und muss sofort operiert werden; sie liegt zwei Tage im Krankenhaus.
Bergrettung 2.500,00 €
Krankenhauskosten 5.863,00 €
Gesamtkosten 8.363,00 €
Ohne Reise-Krankenversicherung müsste Viktoria 8.363,00 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Uwe L. erleidet auf einer karibischen Insel einen Herzinfarkt. Die Erstbehandlung erfolgt auf einer benachbarten Insel. Da das staatliche Krankenhaus zur notwendigen Bypass-OP nicht in der Lage ist, wird für Uwe ein Rücktransport in einem Ambulanz-Jet nach Deutschland organisiert.
Krankentransport zur Nachbarinsel 1.032,00 €
Behandlungskosten 645,00 €
Ambulanz-Jet 20.850,00 €
Gesamtkosten 22.527,00 €
Ohne Reise-Krankenversicherung müsste Uwe 22.527,00 Euro aus eigener Tasche zahlen.