Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte
bei Polizei, Bundespolizei und Feuerwehr
Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für Teilbereiche des öffentlichen Dienstes. Bei Wegfall der Heilfürsorge, z. B. mit Übernahme in den Einzeldienst oder nach der aktiven Dienstzeit als Versorgungsempfänger, besteht Anspruch auf Beihilfe.
Tarifdetails und Leistungen zur Anwartschaftsversicherung
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes erhält der Versorgungsempfänger 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe erstattet. Für Polizei- und Feuerwehrbeamte gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung ist der Beihilfeberechtigte gesetzlich verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Mit fortgeschrittenem Alter und oft schlechterer Gesundheit ist der Abschluss einer Krankheitskostenversicherung und Pflegepflichtversicherung in vielen Fällen nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlages möglich. Hier hilft die Anwartschaftsversicherung.
Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Beginn der Ausbildung als Beamter auf Widerruf die Aufnahme in die spezielle private Krankenversicherung, die die Beihilfeleistungen optimal ergänzt. Und das ohne Risikoprüfung.
Unterschieden wird die kleine Anwartschaftsversicherung, bei der keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten notwendig sind, und die große Anwartschaftsversicherung, bei der zusätzlich eine Alterungsrückstellung gebildet wird.
Nur für Heilfürsorgeberechtigte:
Die kleine Anwartschaftsversicherung erhalten Sie ab 1 Euro pro Monat
Der Tarif BN Heilfürsorge ergänzt Ihre Anwartschaft sofort aktiv um einen optimalen Schutz hinsichtlich der wichtigsten Leistungslücken innerhalb der Heilfürsorge – das zu einem hervorragenden Preis und einzigartig im Markt!
Mit dem privaten Ergänzungstarif BN Heilfürsorge können Sie hohe Zuzahlungen vermeiden. Nach Abrechnung von Heilfürsorgeleistungen werden verbleibende Kosten erstattet für:
- Material- und Laborkosten bei Zahnersatz1
- Heilpraktikerbehandlung zu 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 Euro/Kalenderjahr
- Sehhilfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren
- Hilfsmittel
- Behandlungen auf Auslandsreisen
Damit schließt der Tarif die wichtigsten Kostenlücken der Heilfürsorge – und dies mit einem hervorragenden Preis-/leistungsverhältnis. Der monatliche Beitrag für einen 25-jährigen Heilfürsorgeberechtigten beträgt 11,26 Euro, in Ausbildung sogar nur 2,47 Euro.
Dienstanfänger sichern sich bei der DBV besonders günstige Monatsbeiträge!
- 3% Beitragsnachlass
- Umfassende medizinische Serviceleistungen
Die hier aufgezeigten Vorteile basieren auf dem Kollektivvertrag zwischen dem dbb vorsorgewerk und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, und sind tarifabhängig.