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ABC zur Schwangerschaft: Eine Infoliste für werdende Eltern

Die Schwangerschaft ist eine einzigartige Zeit im Leben von werdenden Eltern, die mit Veränderungen, Herausforderungen und Freuden verbunden ist. Eine gute Vorbereitung und eine unterstützende Umgebung können dazu beitragen, diese Zeit besonders und positiv zu gestalten. Die Zeit bis zur Geburt schafft eine tiefe emotionale Verbindung zwischen den Eltern und dem ungeborenen Kind. Damit Sie sich optimal auf die kommende Elternschaft vorbereiten können, haben wir Informationen zu wichtigen Themen zusammengestellt.

Einwohnermeldeamt

Sobald es geht, muss die Geburt dem Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Fragen Sie beim Standesamt nach, ob die Meldung von dort aus erfolgt oder man sich selbst darum kümmern muss. Lassen Sie Ihr Kind im Einwohnermeldeamt auch in die Lohnsteuerkarte eintragen. Auch den Kinderreisepass bekommen man im Einwohnermeldeamt. Alternativ kann das Kind in den eigenen Pass eingetragen werden lassen.

Elterngeld

Das Elterngeld wird für höchstens drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Deshalb sollte man seinen Antrag möglichst bald nach der Geburt stellen. Auf der Webseite familienportal.de/…/elterngeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die Elterngeldstellen der Länder aufgeführt.

Elternzeit

Vom Gesetz her haben Sie und Ihr Partner Anspruch auf Elternzeit. Die gesamte Elternzeit beträgt drei Jahre. Das letzte Jahr können Sie auch später nehmen, z. B. während der Schulzeit Ihres Kindes. Man muss den Anfang und das voraussichtliche Ende seiner Elternzeit dem Arbeitgeber acht Wochen vor dem geplanten Antritt melden. Tipp: Geben Sie Ihren Wiedereintritt drei bis sechs Monate vor Ende der Elternzeit bekannt und besprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vorgesetzen die betrieblichen Möglichkeiten dafür.

Entbindungsklinik

In Deutschland werden fast alle Kinderwerden in einer Klinik geboren. Die Sicherheit der medizinischen Versorgung in geschützter Atmosphäre gibt Müttern und Paaren ein gutes Gefühl. Ein Großteil der Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren den Wünschen an eine persönliche, intime Umgebung angepasst, die medizinische Technik bleibt im Hintergrund. Wichtige Kriterien für die Klinikwahl sind:
• Ist die Atmosphäre im Kreißsaal angenehm?
• ist das Team sympathisch und vertrauenserweckend?
• Wie viele Hebammen stehen in einer Schicht zur Verfügung?
• Können Sie sich mit Wehen frei bewegen? Wie werden die Herztöne des Babys dann überwacht?
• Gibt es die Möglichkeit, während der Wehenzeit mit dem Partner unter sich zu sein?
• Haben Sie Auswahl bei der Wehenverarbeitung und der Gebärposition?
• Welche Schmerztherapien werden angeboten, gibt es auch alternative Mittel zur Schmerzlinderung?
• Gibt es auch eine Wanne zum Entspannen, ist ggf. eine Geburt dort möglich?
• Ist eine ambulante Geburt möglich?
• Wird ein Kaiserschnitt im Normalfall nicht mit Vollnarkose, sondern mit Spinalanästhesie gemacht?
• Kann rund um die Uhr eine Periduralanästhesie (PDA) angelegt werden?
• Ist „Bonding“ üblich, das heißt, mindestens eine halbe Stunde direkter Hautkontakt von Mutter & Kind
• Wie ist die Versorgung für Neugeborene mit „Startschwierigkeiten“? Kann das Baby direkt auf der Wochenstation versorgt werden, ohne in eine Kinderklinik verlegt zu werden?
• Gibt es Rooming-in?
• Wird das Stillen unterstützt?

Geburtsvorbereitung

Auf die Geburt selbst stellen Sie sich am besten in einem der zahlreich angebotenen Geburtsvorbereitungskurse ein. Es gibt sie für Mütter und für Paare und sie informieren unter anderem über Geburtsgeschehen, Geburtspositionen, Geburtsmöglichkeiten und Geburtstechniken. Sie (und ggf. Ihr Partner) erfahren hier, wie Sie sich gemeinsam für die Zeit vor, während und nach der Geburt rüsten und gegenseitig unterstützen können. So können Sie sich (gemeinsam) auf die neue Rolle als Eltern vorbereiten. In jedem Fall sollte man sich rechtzeitig um eine Hebamme in der Umgebung kümmern und frühzeitig buchen: Der beste Termin, um mit der Vorbereitung zu starten, ist um die 25. Schwangerschaftswoche (6.-7. Monat). Gleichzeitig können Sie bei Ihrer Hebamme auch an Schwangerschaftsgymnastikkursen teilnehmen. Die Hebamme informiert auch über die wichtige Rückbildungsgymnastik nach der Niederkunft. Zur Geburtsvorbereitung gehören auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin oder Ihre Hebamme durchführen. Damit wird laufend überprüft, ob Sie und Ihr Kind gut versorgt und gesund sind, um eventuelle Erkrankungen, Versorgungsstörungen oder Fehlbildungen auszuschließen. Neben der Erstuntersuchung zählen weitere Verlaufsuntersuchungen, bis zu drei Ultraschalls, ein Schwangerschafts-Glukose-Toleranz-Test, die Bestimmung von Blutgruppenmerkmalen und Antikörpern dazu. Alle Verläufe, Ergebnisse und Besonderheiten der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.

Kindergeld

Das Antragsformular bekommen Sie bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld auszahlen. Man kann das Antragsformular auch online herunterladen. Achtung: Die Bearbeitungszeit des Antrags kann ein paar Wochen dauern. Das ausgefüllte Formular kann auch schon vor der Geburt eingereicht werden, wirksam wird er aber erst, wenn man die Geburtsurkunde nachreicht.

Koffein

Kaffee und schwarzen Tee dürfen Schwangere trinken, jedoch nicht mehr als zwei bis vier Tassen pro Tag. Wichtig ist dabei die Menge an Koffein, die Sie zu sich nehmen und die nicht überschritten werden sollte. Achtung: Auch Energydrinks und Erfrischungsgetränke wie Coca-Cola beinhalten Koffein! Bei mehr als sechs Tassen Kaffee, Tee oder koffeinhaltiger Cola steigt nach einer Studie die Gefahr, ein zu kleines Kind zur Welt zu bringen. Gute Alternativen sind hier z.B. koffeinfreier Kaffee oder grüner Tee.

Krankenversicherung

Melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich bei Ihrer Krankenversicherung oder der Ihres Partners, damit es schnell eine eigene Versichertenkarte erhält. Auch bei der privaten Krankenversicherung können Sie es problemlos mitversichern. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin seit mindestens drei Monaten dort versichert sind. Die Anmeldung muss bis spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgen.

Medikamente

Bei Medikamenten sollte man grundsätzlich Vorsicht walten lassen, besonders in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten: Konsultieren Sie immer zuerst Ihren Arzt und nehmen Sie insgesamt möglichst wenige Arzneien zu sich. Im Zweifelsfall weichen Sie lieber auf sanfte Hausmittel aus.

Mutterschutz

Man hat vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt, bis auf wenige Ausnahmen, Kündigungsschutz. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Außer man will es ausdrücklich, darf man in dieser Zeitspanne vor der Niederkunft nicht arbeiten, danach sind es weitere acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen). Gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag während der Schutzfrist ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte stellen den Antrag beim Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber bezahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt, der Arbeitgeber bekommt diese Kosten in einem Umlageverfahren wiederum von den Krankenkassen erstattet.

Standesamt

Die Geburt seines Kindes muss man innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes melden. Dabei wird auch der Vor- und Nachname festgelegt. Man erhält die Geburtsurkunde samt Kopien für den Eltern- und Kindergeldantrag ausgehändigt. Erkundigen Sie sich, ob man den Antrag schon in der Klinik abgeben und die Urkunden am Amt später selbst abholen kann.

Tiere

Beim Umgang mit freilaufenden Tieren, besonders bei Katzen und auch bei Ziegen oder Schafen, sollten sich Schwangere, die noch keine Antikörper im Blut haben (das sind etwa 50 Prozent der Bevölkerung), vor der Ansteckung mit Toxoplasmose schützen. Übertragen werden die für Erwachsene meist ungefährlichen Toxoplasmen hauptsächlich über den Kot der Tiere, über feuchten Sand oder Erde. Für den Embryo einer Mutter, die sich zum ersten Mal infiziert, können sie hochschädigend sein. Deshalb: Achtung bei Freigängerkatzen, beim Reinigen des Katzenklos und bei Gartenarbeiten (dabei Handschuhe tragen!). Die Parasiten befinden sich übrigens auch in einigen Lebensmitteln: Meiden Sie daher Rohmilchprodukte, essen Sie kein rohes Fleisch oder rohen Fisch. Rohes Obst oder Gemüse sollte man vor dem Essen gründlich waschen, schälen oder kochen.

Verreisen

Neben einer Reiserücktrittsversicherung sollte man, wenn es man Deutschland verlässt, eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) abschließen. Reisen Sie am besten in Begleitung und nehmen keine zu langen Strecken auf sich, weder im Auto noch im Flugzeug. Unterwegs sollte man genügend Pausen einlegen. Flugreisen sind nach Absprache mit der Gynäkologin/dem Gynäkologen bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (bei Mehrlingsgeburten bis zur 28. Woche) in der Regel problemlos möglich. Da die Bestimmungen der Fluglinien unterschiedlich sind, sollten man alle Fragen schon bei der Buchung klären. Ab der 28. Schwangerschaftswoche empfiehlt es sich ein gynäkologisches Attest mitzuführen, in dem der Arzt den erwarteten Geburtstermin, den unkomplizierten Verlauf und die Unbedenklichkeit von Flügen bestätigt. Am Urlaubsort sollten sie beachten:
• Genug trinken (2-3 Liter) und Stützstrümpfe für die Venen tragen.
• Erkundigungen einholen, wo im Urlaubsort ein Frauenarzt oder eine Hebamme in der Nähe sind.
• Immer den Mutter-Kind-Pass bei sich tragen.
• Gemeinsam mit dem Arzt eine auf Schwangere abgestimmte Reiseapotheke zusammenstellen. Ein hilfreiches Mittel gegen vorzeitige Wehen oder Krämpfe ist z. B. Magnesium.
• Auf Saunagänge und gefährliche Sportarten verzichten.
• Schwimmtampons nutzen, um Infektionen zu vermeiden und möglichst Whirlpools und Saunen meiden, insbesondere in den ersten Wochen.

Vorsorgeuntersuchungen

Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen bei Frauenarzt und Hebamme geben vielen Eltern ein gutes Gefühl. Die Profis wissen alles rund um das Thema Schwangerschaft und können Fragen professionell beantworten: ob bei Unsicherheiten, Sorgen und Problemen, zur Entwicklung des Kindes usw. Viele Risiken in Bezug auf Erkrankungen des Ungeborenen oder für die Mutter können so rechtzeitig erkannt und unter Umständen auch behandelt werden. Dazu zählen Rückenschmerzen, Schwangerschaftsdiabetes, Krampfadern, Nährstoffmangel, Gewichtsschwankungen, Fehlgeburten oder eine schlechte Versorgung, Organfehler oder Fehlentwicklungen beim Fötus. Nicht alle angebotenen Untersuchungen zur Pränatal-Diagnostik werden von den Krankenkassen bezahlt. Viele Kosten decken private Zusatzversicherungen ab, vor der Durchführung sollte man sich bei seiner Versicherung erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.
In der Pränataldiagnostik (PND) können mit nicht-invasiven Mitteln wie der Nackenfalten (11.-13. Woche) oder einem Bluttest oder mit invasiven Formen wie der Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese, ab 13. Woche) mögliche chromosomale Besonderheiten wie das Down-Syndrom (Trisomie 21) festgestellt werden. Ärztin/Arzt sind verpflichtet, die Schwangere über die verschiedenen Untersuchungen aufzuklären und sie anzubieten. Zu den oben genannten Kontrollmöglichkeiten gehört auch die Chorionzottenbiopsie (ab der 10. Woche), bei der Gewebeproben aus der Plazenta genommen werden. Bei der Nabelschnurpunktion im Mutterleib oder dem Triple-Test (14.-20. Woche) wird anhand verschiedener Parameter die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder Behinderung des Kindes errechnet.
Etwa ab der 13. Woche kann Ihre Ärztin/Ihr Arzt auch beim ganz normalen Ultraschall das Geschlecht des Kindes erkennen. Der günstigste Zeitpunkt ist in der Regel der zweite regulär vorgesehene Ultraschall in der 19. bis 22. Woche. Vorausgesetzt der Embryo hat gerade eine Position im Bauch eingenommen, in der man die Genitalien gut sehen kann. Auch bei einer dreidimensionalen (kostenpflichtigen) Ultraschall Betrachtung gewinnt man räumliche Bilder zur Feindiagnostik des ungeborenen Kindes bzw. einzelner Organe und Körperpartien.
Die Vor- und Nachteile der Pränataldiagnostik sollten genau abgewogen werden. Informieren Sie sich, wie sicher und wie in Ihrem individuellen Fall sinnvoll die jeweilige Diagnoseform ist. Gehören Sie zum Kreis der Risikoschwangeren (auch Mädchen unter 18 und Frauen ab 35 Jahren zählen dazu)? Sind Sie familiär mit bestimmten Erkrankungen vorbelastet (Erbkrankheiten)? Vor allem aber sollten Sie (und auch Ihr Partner) sich zuvor ganz klar darüber sein, wie Sie mit dem Ergebnis einer möglichen Erkrankung/Beeinträchtigung Ihres Kindes umgehen würden. Denn längst nicht alle der vorgeburtlich diagnostizierten Störungen lassen sich verhindern oder sogar noch vor der Geburt behandeln oder operieren.


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