Klassik-Basis-Rente
Mit der Klassik-Basis-Rente profitieren Sie vom flexiblen Rentenbeginn und von der finanziellen Sicherheit durch garantierte lebenslange Renten
Tarifdetails und Leistungen zur Klassik-Basis-Rente
Aufwendungen für die Klassik-Basis-Rente sind als Sonderausgaben verstärkt steuerlich absetzbar. In 2013 werden 76 % steuerlich als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Satz steigt jedes Jahr um weitere 2 %, bis Sie 2025 Ihre Beiträge in voller Höhe steuerlich geltend machen können.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Damit Sie in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen, muss Ihre
Basis-Rente bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Versicherung darf nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Versicherungsnehmers bezogenen lebenslangen Leibrente vorsehen.
- Die Auszahlung kann nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erbracht werden.
- Die Versorgungsansprüche sind weder beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar noch kapitalisierbar.
Kombinieren Sie Ihre Vorsorge mit Steuervorteilen! Nutzen Sie die staatliche Förderung!
Neben der klassischen Basis-Rente, bieten wir Ihnen auch die fondsgebundene Variante an. Sie kombiniert die Vorteile einer privaten Rentenversicherung mit den Ertragsaussichten von Fonds.
Sie können auf Wunsch auch eine Hinterbliebenenversorgung und Dienst-/Berufsunfähigkeit absichern. Im Todesfall während der Spar- und Rentenbezugsphase gehen Ihre Beiträge nicht verloren.
- bis zu 5,5 % Beitragsvorteil bzw.
- entsprechend verbesserte Leistung