Muss muss Kontoauszüge eigentlich aufbewahren und wenn ja, wie lange? Die Antwort: Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher zur Aufbewahrung von Kontoauszügen gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen gar nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzuheben. Doch es gibt empfohlene Aufbewahrungsfristen, für die unterschiedliche Punkte eine Rolle spielen. Die Experten des Bankenverbandes beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie lange sollten Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
Privatpersonen sind in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge überhaupt aufzubewahren. Dennoch ist es ratsam, dies einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablegen. Hauptsache, Sie können im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten.
Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Welche spezielle Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge gilt für Privatpersonen mit sehr hohen Einkünften?
Eine gesetzliche Ausnahme bilden Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr. Die Zahl bezieht sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie auf sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz. Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten. Dies hat steuerliche Hintergründe.
Was tun, wenn man seine Kontoauszüge nicht mehr findet?
Wer Kontoauszüge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank anfordern. Was das kostet, steht im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis des Geldinstituts. Bei einem Onlinebanking-Konto können die Inhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.
Wie können Kontoauszüge helfen, wenn man etwas im Laden umtauschen möchte?
Kontoauszüge können auch dazu dienen, Waren umzutauschen, wenn der Kassenbon nicht mehr zu finden ist. Dies ist besonders bei Weihnachtsgeschenken häufiger der Fall. Der Einzelhändler hat mit der Vorlage des Kontoauszugs die Möglichkeit, den Kaufvorgang nachzuvollziehen. So steht dem Umtausch oder der Rückgabe des unpassenden Geschenks doch nichts mehr im Wege.
Wann sollte man seine Kontoauszüge besonders gut prüfen?
Es ist besonders wichtig, Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen nach einem Urlaub umgehend zu prüfen. So fallen zeitnah unklare oder unberechtigte Abbuchungen auf. Das kann bequem im Onlinebanking oder über die Banking-App erledigt werden. Unklare Umsätze sollten unverzüglich der Hausbank gemeldet werden, um im Zweifelsfall schnell handeln zu können; hier reicht meist schon ein Anruf des Kontoinhabers bei der Bank. Bei Kreditkartenabrechnungen ist das Aufbewahren der Belege aus dem Urlaubsland besonders wichtig. Denn anders als bei einer Lastschrift hat man bei der Kreditkartenabbuchung nicht die Möglichkeit, die Belastung einfach zu widerrufen. Hier sollte man sich bei Unstimmigkeiten sofort an die kartenausgebende Bank wenden und dokumentieren, wie viel Geld man an welcher Stelle ausgegeben hat.
QUELLE: Bundesverband deutscher Banken e.V.
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