Diensthaftpflichtversicherung
Zur Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen, die aufgrund von Schäden, die während des Dienstes/im Beruf entstehen, gestellt werden. Auch der Regress des Dienstherren/Arbeitgebers ist abgesichert.
Tarifdetails und Leistungen zur Diensthaftpflichtversicherung
Die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft, ob geltend gemachte Schadenersatzansprüche berechtigt sind oder nicht und kommt bei berechtigten Ansprüchen für den Schaden auf. Unberechtigte Ansprüche werden durch den „passiven“ Rechtsschutz abgewehrt. So kann es vorkommen, dass eine Schadenersatzforderung unbegründet oder überzogen ist. In diesen Fällen bezahlt die DBV die Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Abwehr der Schadenersatzforderung erforderlich sind. Neben der Freistellung von der Zahlungsverpflichtung kann dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarische Folgen haben, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.
Schützen Sie sich vor den disziplinarischen und finanziellen Folgen durch eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht.
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